Gehaltsvergleich

Jurist/in (Uni) in Marl, Westfalen

Der Beruf des Juristen und der Juristin erfordert ein Studium. Dieses kann sowohl an der Universität absolviert werden und mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden, dieser Studiengang dauert ca. 9 Semester. Man kann auch ein Studium an einer Fachhochschule absolvieren und mit dem Bachelorexamen abschließen. Ein anschließendes Masterstudium baut auf dem Bachelorabschluss auf. Die Aufgabe des Juristen und der Juristin ist die Durchsetzung der festlegten Rechtsnormen ebenso wie die Beilegung von Konflikten zwischen verschiedenen Parteien auf der Grundlage der vorhandenen Gesetze. Dem Juristen und der Juristin stehen verschiedene Studiengänge zur Wahl. Sie können sich entscheiden für. Allgemeine Rechtswissenschaften, Europarecht, Informationsrecht, öffentliches Recht und Sozialrecht. Nach Abschluss des Studiums werden sich der Jurist und die Juristin im Regelfall innerhalb ihres Gebietes noch weiter spezialisieren, denn die Anforderungen sind so vielfältig, dass auch eine Jurist oder eine Juristin nicht auf allen Gebieten immer auf dem Laufenden sein kann. Gängige Spezialisierung [...weiterlesen]

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Seit dem 02.02.2011 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 2 Gehaltsdaten für den Beruf Jurist/in (Uni) in Marl, Westfalen gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 3.541,67 5.500,00 4.520,84
Netto 2.430,58 3.007,59 2.719,09
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Köln 80,3 1.083,33 7.000,00 3.992,06 162
Düsseldorf 53 1.977,78 7.146,02 3.899,64 105
Münster, Westfalen 51,7 2.100,00 5.131,58 3.406,78 33
Essen, Ruhr 22,7 1.555,56 4.694,08 3.208,87 28
Wuppertal 43,2 1.625,00 8.888,89 4.282,27 26
Bochum 20,7 2.491,67 7.317,07 4.500,19 17
Duisburg 33,4 1.083,33 6.800,00 3.994,56 15
Neuss 57,3 1.500,00 5.597,23 3.523,77 13
Dortmund 30,5 1.250,00 4.347,83 3.088,02 13
Krefeld 50,2 1.506,92 3.125,42 2.228,25 10
[...]im allgemeinen Recht sind beispielsweise Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht. Der Jurist und die Juristin werden sich üblicherweise für eine oder mehrer dieser Gebiete entscheiden und dort als Fachanwalt und als Fachanwältin tätig sein. Der Jurist und die Juristin haben nach dem Abschluss der Universität und nach dem bestandenen Staatsexamen viele Möglichkeiten. Sie können in den Staatsdienst eintreten und dort entweder in der Staatsanwaltschaft arbeiten oder auch das Richteramt anstreben. Sie können aber auch in anderen Fachabteilungen arbeiten und dort mit juristischen Fragen beschäftigt sein. Ebenso können in Unternehmen der Wirtschaft eintreten und dort in den Rechtsabeilungen der Firmen arbeiten. Oder sie können sich als Anwalt und als Anwältin selbstständig machen. Häufig treten sie erst einmal als angestellter Rechtsanwalt oder angestellte Rechtsanwältin in eine bestehende Kanzlei ein, um Erfahrungen zu sammeln. Dann machen sich viele nach einiger Zeit selbstständig oder beteiligen an einer bestehenden Sozietät. [nach oben]

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