Gehaltsvergleich

Sicherheitsfachmann/-frau in Hagen (Westfalen)

Bei Veranstaltungen oder Messen ist es häufig notwendig für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Dies ist die Aufgabe der Sicherheitsfachmänner und Sicherheitsfachfrauen. Diejenigen, die diesen Beruf ausüben, arbeiten jedoch auch häufig im Separat- und Revierwachdienst oder kümmern sich um die Bewachung von einem oder mehreren Objekten. Viele Sicherheitsfachmänner und Sicherheitsfachfrauen begleiten auch Sicherheits- und Werttransporte. In Ausübung ihrer Tätigkeit arbeiten die Angehörigen dieses Berufes vorwiegend für Detekteien, deren Serviceleistung Objektschutz und Aufsichtsdienst beinhaltet, und für Wach- und Sicherheitsdienste. Auch Unternehmen unterschiedlichster Branchen, die eigene Sicherheitsabteilungen unterhalten, [...weiterlesen]

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Seit dem 22.08.2008 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 10 Gehaltsdaten für den Beruf Sicherheitsfachmann/-frau in Hagen (Westfalen) gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 1.272,00 3.000,00 1.985,06
Netto 1.006,43 1.791,96 1.380,98
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Köln 58,8 1.010,16 2.600,00 1.648,18 187
Düsseldorf 51 1.000,00 2.921,11 1.892,26 85
Essen, Ruhr 33,2 1.026,29 3.250,00 1.748,04 77
Dortmund 18,5 453,12 2.217,37 1.515,17 46
Gladbeck 41,3 1.200,00 3.250,00 1.644,05 40
Castrop-Rauxel 24,6 1.398,26 2.156,00 1.706,06 35
Bonn 73,3 700,80 3.300,00 1.793,91 29
Bad Laasphe 80 600,00 1.600,00 1.246,43 25
Duisburg 50,6 1.300,00 2.000,00 1.573,47 15
Witten 13,1 1.300,00 2.437,50 1.612,64 14
[...]bieten eine Beschäftigungsmöglichkeit. Neben den Aufgaben im Objektschutz, arbeiten viele Sicherheitsfachmänner und -frauen im Personenschutz, z. B. als Bodyguards. Arbeitet der oder die in diesem Beruf Tätige im Pförtnerdienst, kümmert er/sie sich beispielsweise um die Durchführung von Ausweiskontrollen oder um das Bedienen der Telefon- und Schließanlage. Einige Angehörige dieses Berufszweiges sind auch im Concierge-Dienst von großen Wohnanlagen tätig. Wer diesen Beruf ausüben möchte, muss in der Regel eine Aus- oder Weiterbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe absolviert haben. Außerdem sind ein Sachkundenachweis gemäß der Gewerbeordnung und eine Unterrichtung nach der Bewachungsordnung im Regelfall von Notwendigkeit. [nach oben]

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