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Arbeitslosenversicherung

Für

Arbeitnehmer

ist die

Arbeitslosenversicherung

eine gesetzliche Pflichtversicherung. Diese soll den

Arbeitnehmer

schützen, wenn es einmal dazu kommt, dass kein

Einkommen

aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorhanden ist. Die Grundlagen für die

Arbeitslosenversicherung

sind im Arbeitsförderungsgesetz geregelt. Die Bundesagentur für

Arbeit

ist Träger der

Arbeitslosenversicherung

. Durchgeführt werden die Regelung der

Arbeitslosenversicherung

von den Landesarbeitsagenturen und den in Städten ansässigen Arbeitsagenturen.

Ob man nun in einem

Arbeitsverhältnis

steht oder gerade in einem Berufsausbildungsverhältnis ist, in beiden Fällen tritt die gesetzliche Pflicht zur

Arbeitslosenversicherung

sowie die Pflicht zur Zahlung des Beitrages ein. Aus der

Arbeitslosenversicherung

entstehen Versicherungsleistungen, die im Falle von

Arbeitslosigkeit

gezahlt werden. Dieses trifft für den vollständigen Fall der

Arbeitslosigkeit

oder auch für den Fall der teilweisen

Arbeitslosigkeit

zu.

Weitere Versicherungsleistungen sind unter anderem das

Kurzarbeitergeld

für

Arbeitnehmer

sowie die Zahlung des Bürgergeldes. Die Personen, die Anspruch auf

Arbeitslosengeld

haben, suchen eine Beschäftigung und stehen der Arbeitsvermittlung durch die

Arbeitsagentur

zur Verfügung. Während der

Arbeitslosigkeit

haben Personen, die sich arbeitslos gemeldet haben, weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub.

Wie lange Arbeitslose das

Arbeitslosengeld

im Rahmen der

Arbeitslosenversicherung

beziehen können, richtet sich nach zwei Faktoren. Zum einen ist dies, wie lange das Versicherungsverhältnis des Arbeitslosen besteht. Der andere Aspekt ist das Lebensalter der arbeitslos gemeldeten Person. Wie hoch die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausfällt, wird durch das bisher bezogene Nettoentgelt beeinflusst, das während des Beschäftigungsverhältnisses erzielt wurde. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Anspruch auf die Zahlung von

Arbeitslosengeld

ruhend gestellt wird, wie beispielsweise die Zahlung einer

Altersrente

.


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