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Abfindung

Die

Abfindung

wird dem Empfänger in der Regel nur einmal gezahlt. Mit der Zahlung der

Abfindung

soll der Anspruch auf weitere Forderungen abgegolten werden. Hauptsächlich wird die

Abfindung

gezahlt, wenn ein

Arbeitsverhältnis

zu Ende geht.

Sehr häufig ist die Zahlung von

Abfindungen

der Fall, wenn die Durchführung von Sozialplänen erfolgt. Natürlich kann auch eine ungerechtfertigte

Kündigung

eines Arbeitsverhältnisses durch die Zahlung eines Geldbetrages gemildert werden. Wird eine

Abfindung

gezahlt, so ist diese in vollem Umfang steuerpflichtig. Endet ein

Arbeitsverhältnis

auf dem normalen Wege und der Arbeitgeber wirkt darauf hin, dass das Verhältnis beendet wird, so wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die Zahlung der

Abfindung

nicht berücksichtigt.

Auch im Rahmen der

Sozialversicherung

ist die

Abfindung

kein unbekannter Begriff. Da gibt es beispielsweise den Fall, dass sich die Erwerbsfähigkeit einer Person mindern kann. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, gibt es die Möglichkeit, Renten in Form einer Einmalzahlung zu erhalten. Die gleichen Möglichkeiten sind in der

Rentenversicherung

gegeben, wobei dies für Höherversicherungsrenten und für Witwenrenten gilt. Es ist ja möglich, dass Witwen oder Witwer erneut heiraten. Bei der ersten erneuten Heirat kann eine

Abfindung

gezahlt werden. Der Umfang dieser

Abfindung

liegt beim Zweifachen der Jahresrente, die Witwer oder Witwen bisher ausgezahlt bekommen haben. Bei Auflösung der Ehe erhalten Witwer oder Witwen wieder Anspruch auf die Zahlung der

Rente

.


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