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Abfindungen
Es kann mehrere Gründe für die Zahlung einer
Im ersten Fall, also wenn eine
Bei Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen ist die Abfindungssumme Verhandlungssache. In der Regel wird ein halbes
Abfindung
geben. So kann es einerseits sein, dass ein Unternehmen wegen Umstrukturierung einem Mitarbeiter kündigen muss, weil dessen Arbeitsplatz in Zukunft wegfällt. Dann kann eine Abfindungszahlung als Angebot in derKündigung
enthalten sein. Es kann aber auch sein, dass ein langjähriger Mitarbeiter aus persönlichen Gründen von sich aus seinem Arbeitgeber die Aufhebung seines Arbeitsvertrages anbietet und man sich in gegenseitigem Einvernehmen mit einer Abfindungszahlung einigt.Im ersten Fall, also wenn eine
Kündigung
ausgesprochen wurde, greift das sogenannte Kündigungsschutzgesetz. DerArbeitnehmer
wird in aller Regel versuchen, einen Arbeitsplatz innerhalb der Firma zu behalten und eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Ist eine Wiedereinstellung nicht möglich und demArbeitnehmer
unter diesen Umständen im Grunde auch nicht mehr zuzumuten, kann das Gericht den Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung verurteilen. Dies ist der einzige Fall, in dem eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung einerAbfindung
besteht. Gerechnet wird dann ein Betrag von bis zu zwölf vollen Monatsverdiensten. Je nach Alter undBetriebszugehörigkeit
des Mitarbeiters kann die Abfindungssumme aber auch höher ausfallen.Bei Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen ist die Abfindungssumme Verhandlungssache. In der Regel wird ein halbes
Monatsgehalt
je Jahr derBetriebszugehörigkeit
gezahlt. AufAbfindungen
müssen keineSozialabgaben
gezahlt werden, sehr wohl sind sie aber zu versteuern. Man sollte einenSteuerberater
hinzuziehen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten,Steuern
zu sparen u.a. mit der sogenanntenFünftelregelung
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