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Abmahnung

Eine

Abmahnung

erteilt ein Vorgesetzter seinem Mitarbeiter, wenn dessen Verhalten Anlass zu Tadel gibt. Eine

Abmahnung

kann der

Arbeitnehmer

erhalten, wenn er seine Arbeitspflicht verletzt, einer Arbeitsanweisung nicht oder nur unvollständig nachkommt und/oder die Betriebsordnung stört. In vielen Fällen ist die

Abmahnung

eine Voraussetzung für die spätere

Kündigung

.

Eine

Abmahnung

beinhaltet das Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht im Wiederholungsfalle entsprechende Konsequenzen an. Eine

Abmahnung

kann der Vorgesetzte zwar mündlich aussprechen, doch in der Praxis ist die Schriftform vorzuziehen. Da eine

Abmahnung

oft die Voraussetzung für weitere arbeitsrechtliche Schritte ist, muss der Vorgesetzte auf eine korrekte Dokumentation achten. Die

Abmahnung

wird auch in der Personalakte eingetragen.
Es gibt für die

Abmahnung

keine bestimmten Fristen. Trotzdem ist es wichtig, dass der Vorgesetzte nicht zu lange wartet, weil sonst das Recht auf

Abmahnung

verwirkt ist.


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