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Abschlussprüfung
Die Dauer der
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich bei sehr guten Leistungen oder bei einer entsprechenden schulischen Vorbildung vorzeitig zum Ablegen der
Als Ausbildender wird der Betrieb bezeichnet, in dem man den Beruf erlernt hat und vertreten wird der Ausbildende durch den Ausbilder. Letzterer ist tatsächlich für die
Die
Ausbildung
in Deutschland kann je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren variieren. So ist am Besten gewährleistet, dass genügend Zeit vorhanden ist, berufliche Kenntnisse zu erlangen und zu vertiefen. Im dualen Bildungssystem wird hierzulande ebenso viel Wert auf eine praktische wie auf eine theoretischeAusbildung
gelegt. Das bedeutet, dass neben der aktiven Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb regelmäßig die Berufsschule besucht werden muss.Allerdings besteht die Möglichkeit, sich bei sehr guten Leistungen oder bei einer entsprechenden schulischen Vorbildung vorzeitig zum Ablegen der
Abschlussprüfung
anzumelden. Zu den Antragsunterlagen für die Anmeldung zurAbschlussprüfung
gehören ein schriftliches Ausbildungszeugnis, ein gut geführtes Berichtsheft, das den Verlauf derAusbildung
deutlich macht, Zeugnisse der Berufsschule sowie ein ausgefülltes Antragsformular. Der Antrag auf beruflicheAbschlussprüfung
muss sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildenden unterschrieben werden.Als Ausbildender wird der Betrieb bezeichnet, in dem man den Beruf erlernt hat und vertreten wird der Ausbildende durch den Ausbilder. Letzterer ist tatsächlich für die
Ausbildung
verantwortlich. DieAbschlussprüfung
für dieBerufsausbildung
ist in einer Prüfungsordnung genau festgelegt und geregelt. Die für die jeweiligen Berufe zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern beauftragen Prüfungskommissionen damit, die Prüfungen ordnungsgemäß entsprechend der Prüfungsordnung durchzuführen bzw. abzunehmen.Abschlussprüfung
muss vomAzubi
sowohl schriftlich als auch mündlich abgelegt werden. In einigen handwerklichen Berufen wird auch eine handwerkliche Prüfungsarbeit verlangt. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Auszubildenden entweder einen Gesellenbrief oder einen Kaufmannsgehilfenbrief.zurück