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Abzüge

Was sind

Abzüge

?

Abzüge

sind

Steuer

, Sozialbeiträge und Versicherungen, die jeder Mensch der im Berufsleben steht, zahlen muss. Die Höhe der

Abzüge

richtet sich nach dem

Einkommen

, der Steuerklasse sowie dem Familienstand und der

Kirchensteuer

.

Es gibt die

Lohnsteuer

und die

Einkommensteuer

. Wer also in

Lohn

und Brot steht, muss auf seinen

Lohn

eine

Lohnsteuer

zahlen. Diese

Lohnsteuer

wird direkt vom Arbeitgeber bei Auszahlung des Lohnes vorher abgezogen, natürlich auch bei Gehaltsempfängern und dem

Finanzamt

als

Einkommensteuer

für nichtselbstständige

Arbeitnehmer

überwiesen. Hierzu erhält jeder

Arbeitnehmer

eine elektronische Steuerkarte, worauf die für ihn geltende Besteuerung eingetragen ist.

Die

Einkommensteuer

gilt für alle anderen

Einkünfte

aus Kapitalvermögen, Grundbesitz und selbstständiger Tätigkeit, wozu später auch die Renten zählen.

Die

Kirchensteuer

ist mehr oder weniger eine freiwillige

Steuer

, die sich nach dem

Lohn

oder

Gehalt

richtet und prozentual davon abgezogen wird. Freiwillig deshalb, weil die Möglichkeit besteht, jederzeit den Austritt aus der Kirche zu vollziehen, um eine Kirchensteuerbefreiung zu erreichen.

Die Höhe der Krankenkassenbeiträge richten sich nach der Kassenzugehörigkeit, die jeder

Arbeitnehmer

selbst bestimmen kann und dem

Gehalt

. Jede Kasse hat ihre eigenen Tarife, die in Prozenten gerechnet werden und - prozentual vom

Bruttogehalt

einbehalten - der Krankenkasse vom Arbeitgeber überwiesen wird. Da viele Krankenversicherungen unterschiedliche Beitragssätze berechnen, kann hier schon ein Wechsel von Seiten des Arbeitnehmers finanzielle Vorteile bringen.

Zu den weiteren Abzügen gehören noch die Beiträge zur

Rentenversicherung

, zur

Arbeitslosenversicherung

und zur

Pflegeversicherung

. Auch diese werden direkt vom

Bruttogehalt

abgezogen.

Einkommensteuerpflichtige: Neben Selbstständigen gehören dazu unter anderem alle Berufstätigen mit einem

Einkommen

, welches über dem Limit der Pflichtbesteuerung angesiedelt ist. Bei dieser Berufsgruppe ist die Besteuerung nicht über die elektronische

Lohnsteuerkarte

festgelegt, sondern die Einnahmen müssen dem

Finanzamt

über eine

Einkommensteuererklärung

mitgeteilt werden.


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