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ALG I

ALG I

oder

Arbeitslosengeld

ist eine Leistung der Bundesagentur für

Arbeit

, die Versicherten nach Eintritt von

Arbeitslosigkeit

gezahlt wird. Um diese Leistung zu bekommen, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Mindestens 12 Monate lange versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
  • Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für

    Arbeit

  • Der Antragsteller steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten
  • Aktive Suche nach einer Beschäftigung

Zeiten der Kindererziehung, der freiwilligen

Arbeitslosenversicherung

, Bezug von

Krankengeld

oder freiwilliger Wehrdienst können ebenfalls als Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung geltend gemacht werden.

Die Höhe des ALG richtet sich nach dem Bruttoverdienst der letzten 12 Monate. Dieser wird durch 365 geteilt. Davon zieht die Agentur für

Arbeit

pauschal 20 Prozent ab. Dadurch ergibt sich das

Nettogehalt

pro Tag. Antragsteller ohne Kind erhalten davon 60 Prozent, mit Kind sind es 67 Prozent.

Die Bezugsdauer beträgt bis zum Alter von 50 Jahre 12 Monate, wenn zuvor 24 Monate lang in die

Arbeitslosenversicherung

eingezahlt wurde. War der Antragsteller vor der

Arbeitslosigkeit

nur 12 Monate beschäftigt, sind es sechs Monate. Die Bezugsdauer erhöht sich Schrittweise. Bei 16 Monaten Beschäftigung zahlt die Agentur acht Monate, bei 20 zehn und bei 24 zwölf Monate.
Ab dem 50. Lebensjahr und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von 30 Monaten bekommt der Antragsteller 15 Monate

Arbeitslosengeld

. Ab dem 55. Lebensjahr und 36 Monate erhält er 18 Monate Unterstützung und ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beitragszahlung sind es 24 Monate. Um Anspruch auf den vollen Zeitraum zu haben, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Der Antragsteller darf die

Arbeitslosigkeit

nicht selbst verschuldet haben, muss sich rechtzeitig arbeitslos melden und bei der Arbeitssuche aktiv mithelfen.


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