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ALG I
ALG I
oderArbeitslosengeld
ist eine Leistung der Bundesagentur fürArbeit
, die Versicherten nach Eintritt vonArbeitslosigkeit
gezahlt wird. Um diese Leistung zu bekommen, sind folgende Voraussetzungen notwendig:- Mindestens 12 Monate lange versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
- Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für
Arbeit
- Der Antragsteller steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten
- Aktive Suche nach einer Beschäftigung
Zeiten der Kindererziehung, der freiwilligen
Arbeitslosenversicherung
, Bezug vonKrankengeld
oder freiwilliger Wehrdienst können ebenfalls als Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung geltend gemacht werden.Die Höhe des ALG richtet sich nach dem Bruttoverdienst der letzten 12 Monate. Dieser wird durch 365 geteilt. Davon zieht die Agentur für
Arbeit
pauschal 20 Prozent ab. Dadurch ergibt sich dasNettogehalt
pro Tag. Antragsteller ohne Kind erhalten davon 60 Prozent, mit Kind sind es 67 Prozent.Die Bezugsdauer beträgt bis zum Alter von 50 Jahre 12 Monate, wenn zuvor 24 Monate lang in die
Arbeitslosenversicherung
eingezahlt wurde. War der Antragsteller vor derArbeitslosigkeit
nur 12 Monate beschäftigt, sind es sechs Monate. Die Bezugsdauer erhöht sich Schrittweise. Bei 16 Monaten Beschäftigung zahlt die Agentur acht Monate, bei 20 zehn und bei 24 zwölf Monate.Arbeitslosengeld
. Ab dem 55. Lebensjahr und 36 Monate erhält er 18 Monate Unterstützung und ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beitragszahlung sind es 24 Monate. Um Anspruch auf den vollen Zeitraum zu haben, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Der Antragsteller darf dieArbeitslosigkeit
nicht selbst verschuldet haben, muss sich rechtzeitig arbeitslos melden und bei der Arbeitssuche aktiv mithelfen.zurück