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Altersteilzeit
Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Form von Arbeitszeitmodellen, die unter der Vorlage bestimmter Voraussetzungen von einem
Das Gesetz regelt die Bedingungen für den Wechsel in Altersteilzeitarbeit wie folgt:
Mit der
Gesetzlich beansprucht werden kann die
Arbeitnehmer
in Anspruch genommen werden kann. Gesetzlich geregelt wird dieAltersteilzeit
mit dem Altersteilzeitgesetz. Sie ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.Das Gesetz regelt die Bedingungen für den Wechsel in Altersteilzeitarbeit wie folgt:
- der
Arbeitnehmer
muss das 55. Lebensjahr vollendet haben und die Zeit bis zur regulärenRente
beträgt mindestens noch 3 Jahre; - in den letzten 5 Jahren muss für mindestens 1080 Tage ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis
bestanden haben (gilt auch für ALG I und ALG II); - die bisherige Arbeitszeit muss auf die Hälfte verkürzt werden (entweder Blockmodell oder Teilzeitmodell möglich);
- die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein (kein
450-Euro-
!).Job
Mit der
Altersteilzeit
haben ältereArbeitnehmer
vor dem Eintritt in das Rentnerleben die Möglichkeit, die Arbeitszeit langsam zu reduzieren. Gleichzeitig kann mit derAltersteilzeit
eine Basis geschaffen werden, damit arbeitslos gemeldeteArbeitnehmer
eine schnellere Rückkehr in das Erwerbsleben schaffen können. Ebenfalls wird dadurch angestrebt, mehr Auszubildende einzustellen bzw. ausgebildete Mitarbeiter zu übernehmen, die von den älteren Kollegen noch viel lernen können.Gesetzlich beansprucht werden kann die
Altersteilzeit
nicht. Der Wechsel ist fürArbeitnehmer
und Arbeitgeber freiwillig. Nur eine vertragliche Regelung ist hierbei möglich. Sollte der Arbeitgeber demArbeitnehmer
eine Möglichkeit zurAltersteilzeit
anbieten und dieser lehnt ab, ist dieses kein Kündigungsgrund.zurück