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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Jeder
Grundsätzlich ist es einem
Der
Arbeitnehmer
hat das vom Arbeitgeber gezahlte Bruttoeinkommen zu versteuern und zwar anhand der auf der elektronischenLohnsteuerkarte
eingetragenenLohnsteuerklasse
. VieleArbeitnehmer
müssen jedoch viel Geld bezahlen, um ihrer Tätigkeit überhaupt nachgehen zu können, wie zum Beispiel die anfallenden Fahrtkosten. Auch dauernde Lasten, etwa die Unterbringung der Kinder in einer Kita oder aber die Pflege der Eltern können finanziell stark belasten.Grundsätzlich ist es einem
Arbeitnehmer
möglich, dauernde Lasten sowieWerbungskosten
im Rahmen ihrer Lohnsteuererklärung geltend zu machen. Bei hohen Aufwendungen verringert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen, was letztendlich zu einer Reduzierung der gezahltenSteuern
und somit zu einer Rückerstattung führt. Wer jedoch nicht bis zum Ende des Jahres warten kann oder möchte, hat auch die Möglichkeit, sich einenFreibetrag
auf derLohnsteuerkarte
eintragen zu lassen. DieserFreibetrag
kannWerbungskosten
,Sonderausgaben
sowie außergewöhnliche Belastungen enthalten, die die Standardgrenzen überschreiten.Der
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
muss beim eigenen zuständigenFinanzamt
gestellt werden und zwar vor Beginn des Jahres. Durch diesenAntrag auf Lohnsteuerermäßigung
trägt dasFinanzamt
dieFreibeträge
auf der elektronischenLohnsteuerkarte
ein, was zu einer Reduzierung der zu zahlendenSteuern
und somit zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens führt. Formulare für denAntrag auf Lohnsteuerermäßigung
erhält man auf der Internetpräsenz des Finanzamts. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Formulare der aktuellen Rechtssprechung entsprechen. Wer bereits im Vorjahr einenFreibetrag
auf seinerLohnsteuerkarte
hat eintragen lassen, kann im Folgejahr den vereinfachtenAntrag auf Lohnsteuerermäßigung
nutzen, sofern sich die Gründe für den Antrag nicht verändert haben.zurück