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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Jeder

Arbeitnehmer

hat das vom Arbeitgeber gezahlte Bruttoeinkommen zu versteuern und zwar anhand der auf der elektronischen

Lohnsteuerkarte

eingetragenen

Lohnsteuerklasse

. Viele

Arbeitnehmer

müssen jedoch viel Geld bezahlen, um ihrer Tätigkeit überhaupt nachgehen zu können, wie zum Beispiel die anfallenden Fahrtkosten. Auch dauernde Lasten, etwa die Unterbringung der Kinder in einer Kita oder aber die Pflege der Eltern können finanziell stark belasten.

Grundsätzlich ist es einem

Arbeitnehmer

möglich, dauernde Lasten sowie

Werbungskosten

im Rahmen ihrer Lohnsteuererklärung geltend zu machen. Bei hohen Aufwendungen verringert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen, was letztendlich zu einer Reduzierung der gezahlten

Steuern

und somit zu einer Rückerstattung führt. Wer jedoch nicht bis zum Ende des Jahres warten kann oder möchte, hat auch die Möglichkeit, sich einen

Freibetrag

auf der

Lohnsteuerkarte

eintragen zu lassen. Dieser

Freibetrag

kann

Werbungskosten

,

Sonderausgaben

sowie außergewöhnliche Belastungen enthalten, die die Standardgrenzen überschreiten.

Der

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

muss beim eigenen zuständigen

Finanzamt

gestellt werden und zwar vor Beginn des Jahres. Durch diesen

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

trägt das

Finanzamt

die

Freibeträge

auf der elektronischen

Lohnsteuerkarte

ein, was zu einer Reduzierung der zu zahlenden

Steuern

und somit zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens führt. Formulare für den

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

erhält man auf der Internetpräsenz des Finanzamts. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Formulare der aktuellen Rechtssprechung entsprechen. Wer bereits im Vorjahr einen

Freibetrag

auf seiner

Lohnsteuerkarte

hat eintragen lassen, kann im Folgejahr den vereinfachten

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

nutzen, sofern sich die Gründe für den Antrag nicht verändert haben.


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