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Arbeitnehmer

Wer einen

Arbeitsvertrag

bei einem Unternehmen unterschrieben hat, der ist mit der Unterschrift zu einem

Arbeitnehmer

geworden. Mit dem Abschluss des Vertrages hat man dem Arbeitgeber zugesichert, dass man der Firma künftig seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.

Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Arbeitsleistung möglichst fehlerfrei sein soll. Während eines Arbeitsverhältnisses sollte unbedingt auf die Einhaltung des Vertrages geachtet werden, da sonst der Beschäftigte haftbar gemacht werden kann. Im Gegensatz dazu erhält der

Arbeitnehmer

von seinem Arbeitgeber eine Zahlung in Form eines Gehaltes oder eines Lohnes.

Innerhalb der

Arbeitnehmer

kann zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden werden. Personen, die nach einem

Stundenlohn

arbeiten, wie etwa Holzmechaniker oder Lagerarbeiter, gehören zu den Arbeitern, Personen mit einem festgelegten

Monatsgehalt

, wie beispielsweise Bürokaufleute, zu den Angestellten. Alle zusammen zählen zu den Arbeitnehmern, auch Auszubildende, Volontäre und Praktikanten.

Zusätzlich zu diesen Formen der

Arbeitnehmer

können Personen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, als arbeitnehmerähnliche Personen angesehen werden. Das gleiche gilt für sonstige Personen, die wirtschaftlich nicht selbständig sind und somit einem

Arbeitnehmer

entsprechen. Auch leitende Angestellte können

Arbeitnehmer

sein. Dabei ist hier zu beachten, dass für diese Sonderbestimmungen gelten.

Die

Arbeit

der

Arbeitnehmer

wird einmal im Monat mit der Zahlung des Lohnes oder Gehalts vergütet. Nicht als

Arbeitnehmer

angesehen werden Beamte und persönlich Selbstständige, zu denen die meisten Ärzte und selbstständige Handwerker gehören. Ferner gehören unter anderem gesetzliche Vertreter von juristischen Personen dazu. Vertreten werden hier zum Beispiel Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft.


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