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Arbeitsausfall

Der Begriff

Arbeitsausfall

bezieht sich auf den Zustand, in dem ein

Arbeitnehmer

vorübergehend nicht in der Lage ist, seine

Arbeit

auszuführen und somit für eine bestimmte Zeit kein

Einkommen

erzielt. Gründe hierfür können beispielsweise Krankheit, Unfall,

Streik

oder betriebsbedingte Gründe wie eine vorübergehende Schließung des Unternehmens oder eine verringerte Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen sein.

Je nach Art des Arbeitsunfalls sieht auch die Art der

Lohnfortzahlung

unterschiedlich aus:
  • Im Falle einer Krankheit kann der

    Arbeitnehmer

    in der Regel eine

    Lohnfortzahlung

    von seinem Arbeitgeber erwarten oder einen Anspruch auf

    Krankengeld

    von der Krankenkasse haben.
  • Bei Streiks wird der

    Arbeitsausfall

    durch eine Arbeitsniederlegung verursacht. Hier können Gewerkschaftsmitglieder Streikunterstützung von ihrer

    Gewerkschaft

    erhalten.
  • Hat der

    Arbeitsausfall

    betriebsbedingte Gründe wie eine vorübergehende Schließung des Unternehmens oder eine verringerte Nachfrage, können

    Arbeitnehmer

    normalerweise

    Kurzarbeitergeld

    in Anspruch nehmen.

Ein

Arbeitsausfall

kann für

Arbeitnehmer

eine belastende Zeit sein, vor allem, wenn dieser unerwartet auftritt. Es ist wichtig, dass

Arbeitnehmer

ihre Rechte und Ansprüche im Falle eines Arbeitsausfalls kennen und sich frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber, ihrer

Gewerkschaft

oder der Bundesagentur für

Arbeit

in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden und im Idealfall finanzielle Unterstützung zu erhalten.


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