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Arbeitskleidung
Als
Die Kleidung jedoch, die ein Büroangestellter trägt, fällt nicht unter die Begriffsdefinition der
Kosten für die Beschaffung und Instandhaltung von
Arbeitskleidung
gilt die spezielle Kleidung, die einArbeitnehmer
bei der Ausübung seiner Tätigkeit trägt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Uniformen oder besondere Schutzkleidung. Eine einheitliche Kleidung am Arbeitsplatz wird zum Beispiel häufig im Dienstleistungs- und Gastronomiesektor getragen. Wer mit Gefahrstoffen zu tun hat, benötigt eine spezielle Schutzkleidung.Die Kleidung jedoch, die ein Büroangestellter trägt, fällt nicht unter die Begriffsdefinition der
Arbeitskleidung
. Auch wenn es sich dabei zum Beispiel um einen Anzug handelt, der privat nicht getragen wird.Arbeitskleidung
wird in der Regel vom Betrieb vordefiniert und in den meisten Fällen auch gestellt. Entsendet zum Beispiel ein Dachdeckerbetrieb seine Mitarbeiter auf eine Baustelle, so sieht man an ihrer Firmenkleidung bereits, zu welchem Unternehmen sie gehören. Dies sorgt auch für einen einheitlichen und souveränen Unternehmensauftritt, denn schließlich möchte jeder Arbeitgeber, dass seine Angestellten nicht nur mit ihrerArbeit
, sondern auch mit ihrem Auftreten einen guten und professionellen Eindruck hinterlassen.Kosten für die Beschaffung und Instandhaltung von
Arbeitskleidung
können prinzipiell steuerlich geltend gemacht werden. Für Unternehmen gelten hier unterschiedliche Vorgaben wie für Selbständige. Unerlässlich ist es in jedem Fall, sämtliche Belege von Beginn an aufzubewahren, um der Beweispflicht zu genügen. Alles, was von derSteuer
abgesetzt werden soll, muss im Detail nachweisbar sein.zurück