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Arbeitskleidung

Als

Arbeitskleidung

gilt die spezielle Kleidung, die ein

Arbeitnehmer

bei der Ausübung seiner Tätigkeit trägt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Uniformen oder besondere Schutzkleidung. Eine einheitliche Kleidung am Arbeitsplatz wird zum Beispiel häufig im Dienstleistungs- und Gastronomiesektor getragen. Wer mit Gefahrstoffen zu tun hat, benötigt eine spezielle Schutzkleidung.

Die Kleidung jedoch, die ein Büroangestellter trägt, fällt nicht unter die Begriffsdefinition der

Arbeitskleidung

. Auch wenn es sich dabei zum Beispiel um einen Anzug handelt, der privat nicht getragen wird.

Arbeitskleidung

wird in der Regel vom Betrieb vordefiniert und in den meisten Fällen auch gestellt. Entsendet zum Beispiel ein Dachdeckerbetrieb seine Mitarbeiter auf eine Baustelle, so sieht man an ihrer Firmenkleidung bereits, zu welchem Unternehmen sie gehören. Dies sorgt auch für einen einheitlichen und souveränen Unternehmensauftritt, denn schließlich möchte jeder Arbeitgeber, dass seine Angestellten nicht nur mit ihrer

Arbeit

, sondern auch mit ihrem Auftreten einen guten und professionellen Eindruck hinterlassen.

Kosten für die Beschaffung und Instandhaltung von

Arbeitskleidung

können prinzipiell steuerlich geltend gemacht werden. Für Unternehmen gelten hier unterschiedliche Vorgaben wie für Selbständige. Unerlässlich ist es in jedem Fall, sämtliche Belege von Beginn an aufzubewahren, um der Beweispflicht zu genügen. Alles, was von der

Steuer

abgesetzt werden soll, muss im Detail nachweisbar sein.


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