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Arbeitslosigkeit
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen freiwilliger und unfreiwilliger
Monatlich wird von der Agentur für
Die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit
. Eine freiwilligeArbeitslosigkeit
ist gegeben, wenn eine arbeitsfähige Person aus freien Willen entscheidet, seine Arbeitskraft nicht dem Markt zur Verfügung zu stellen. Meist ist jedoch die unfreiwilligeArbeitslosigkeit
gemeint. Der Arbeitssuchende möchte arbeiten, findet aber zu normalen Lohnbedingungen keine Beschäftigung.Monatlich wird von der Agentur für
Arbeit
eine Arbeitslosenstatistik herausgegeben. Diese erfasst jedoch nur die beim Amt gemeldeten Arbeitslosen. Außerdem müssen Erwerbslose eine Arbeitsstelle suchen und Anspruch aufArbeitslosengeld
haben. Dieser ist nur gegeben, wenn sie oder er in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war. EineArbeitslosigkeit
kann unter anderem saisonbedingt sein, durch konjunkturelle Schwankungen entstehen oder durch veränderte Technologien.Die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit
ist eine wichtige Aufgabe der Politik, da eine hohe Arbeitslosenzahl großes Leid und hohe gesellschaftliche Kosten verursacht. Betrug die Arbeitslosenquote 2005 noch 11,7 Prozent, lag sie im Jahr 2023 durchschnittlich bei 5,7 Prozent. Vor allem fehlende Qualifikationen und die zunehmende Digitalisierung begünstigen dieArbeitslosigkeit
. Wer sich vorArbeitslosigkeit
schützen will, der benötigt die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden und den Mut, sich neuen beruflichen Aufgaben zu stellen.zurück