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Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen freiwilliger und unfreiwilliger

Arbeitslosigkeit

. Eine freiwillige

Arbeitslosigkeit

ist gegeben, wenn eine arbeitsfähige Person aus freien Willen entscheidet, seine Arbeitskraft nicht dem Markt zur Verfügung zu stellen. Meist ist jedoch die unfreiwillige

Arbeitslosigkeit

gemeint. Der Arbeitssuchende möchte arbeiten, findet aber zu normalen Lohnbedingungen keine Beschäftigung.

Monatlich wird von der Agentur für

Arbeit

eine Arbeitslosenstatistik herausgegeben. Diese erfasst jedoch nur die beim Amt gemeldeten Arbeitslosen. Außerdem müssen Erwerbslose eine Arbeitsstelle suchen und Anspruch auf

Arbeitslosengeld

haben. Dieser ist nur gegeben, wenn sie oder er in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war. Eine

Arbeitslosigkeit

kann unter anderem saisonbedingt sein, durch konjunkturelle Schwankungen entstehen oder durch veränderte Technologien.

Die Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit

ist eine wichtige Aufgabe der Politik, da eine hohe Arbeitslosenzahl großes Leid und hohe gesellschaftliche Kosten verursacht. Betrug die Arbeitslosenquote 2005 noch 11,7 Prozent, lag sie im Jahr 2023 durchschnittlich bei 5,7 Prozent. Vor allem fehlende Qualifikationen und die zunehmende Digitalisierung begünstigen die

Arbeitslosigkeit

. Wer sich vor

Arbeitslosigkeit

schützen will, der benötigt die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden und den Mut, sich neuen beruflichen Aufgaben zu stellen.


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