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Arbeitsrecht
Im
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist immer der
Viele soziale und wirtschaftliche Hauptprobleme der Gegenwart werden auch auf das
Von den Arbeitnehmervertretungen wird das konsequent abgelehnt. Sie fordern im Gegenzug die Stärkung der Rechte von Betriebsräten, Veränderung des Lohngefüges durch Einführung von höheren Mindestlöhnen und flächendeckende Tarifverträge. Da die Bundesregierung in diesen Punkten bisher kaum grundlegend gehandelt hat, werden die arbeitsrechtlichen Probleme in Deutschland zum Nachteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer größer. Eine Folge ist die Verlagerung von Betrieben und deren Arbeitsplätze in das Ausland.
Arbeitsrecht
werden in erster Linie die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (individuellesArbeitsrecht
) und zwischen den Vertreterorganen derArbeitnehmer
(Gewerkschaften) und den Arbeitgebern (kollektivesArbeitsrecht
) geregelt. In Deutschland ist dasArbeitsrecht
auch heute noch kein selbständiges Rechtsfach, sondern es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Privat- und Strafrecht eingebunden. Über die EU gibt es allerdings Bestrebungen, ein einheitliches und selbständiges Rechtsfach ’Arbeitsrecht
‘ zu schaffen.Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist immer der
Arbeitsvertrag
mit demArbeitnehmer
. Sein Rahmen wird durch arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, gesetzliche Regelungen und Tarife vorgegeben. Ein besonderer Punkt vomArbeitsrecht
ist das Arbeitsschutzrecht. Es enthält umfassende Bestimmungen, die Gefahren vomArbeitnehmer
abwenden sollen. Im Besonderen gehören dazu die Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, aber auch Regelungen zumKündigungsschutz
, derArbeitszeit
, des Urlaubes und des Mutterschutzes.Viele soziale und wirtschaftliche Hauptprobleme der Gegenwart werden auch auf das
Arbeitsrecht
geschoben. Dabei sind die Interpretationen sehr unterschiedlich und teilweise gegensätzlich. Die Arbeitgeber bemängeln eine Überregulierung des Arbeitsrechts und verlangen eine Liberalisierung, ein flexibleresArbeitsrecht
bis hin zur Öffnung der Tarifautonomie, Beschränkung der Rechte von Betriebsräten und einer Einschränkung des Streikrechts.Von den Arbeitnehmervertretungen wird das konsequent abgelehnt. Sie fordern im Gegenzug die Stärkung der Rechte von Betriebsräten, Veränderung des Lohngefüges durch Einführung von höheren Mindestlöhnen und flächendeckende Tarifverträge. Da die Bundesregierung in diesen Punkten bisher kaum grundlegend gehandelt hat, werden die arbeitsrechtlichen Probleme in Deutschland zum Nachteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer größer. Eine Folge ist die Verlagerung von Betrieben und deren Arbeitsplätze in das Ausland.
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