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Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff

Arbeitsunfähigkeit

wurde durch das Bundesarbeitsgericht rechtlich bestätigt. Im arbeitsrechtlichen Sinne ist der

Arbeitnehmer

bei einer

Arbeitsunfähigkeit

aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, die ihm mit dem

Arbeitsvertrag

auferlegten Aufgaben zu erfüllen. Ferner liegt eine

Arbeitsunfähigkeit

vor, wenn dem

Arbeitnehmer

von Seiten des Arztes geraten wird, er möge zur Erhaltung seiner Gesundheit zu Hause bleiben. Der Arzt hat die Möglichkeit, den

Arbeitnehmer

krankzuschreiben, um eine Verschlimmerung der Erkrankung zu vermeiden und möglichst die Ansteckung der Kollegen zu unterbinden. Diese erfolgt mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dem gelben Schein.

Eine weitere Form der

Arbeitsunfähigkeit

ist die Teilarbeitsfähigkeit, bei der

Arbeitnehmer

nur einen halben Tag arbeiten können. Wird ein

Arbeitnehmer

krankgeschrieben, hat er die Pflicht, seine Erkrankung dem Arbeitgeber unmittelbar bekannt zu geben. Dabei muss ihm unbedingt mitgeteilt werden, wie lange die Erkrankung möglicherweise dauern wird. Eine verspätete Bekanntgabe der Erkrankung kann im Wiederholungsfalle zu einer

Kündigung

führen. Der Arbeitgeber wird jedoch vor der

Kündigung

auf jeden Fall eine

Abmahnung

aussprechen. In einigen Firmen ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorliegt. Andere Unternehmen oder Behörden erwarten die Vorlage der Bescheinigung spätestens bis zum dritten Tag.
Befindet sich der

Arbeitnehmer

bei Beginn einer Erkrankung im Ausland, sei es im Urlaub oder auf

Dienstreise

, so ist auch hier die Mitteilung darüber dem Arbeitgeber unmittelbar als Information weiterzuleiten. Dazu muss ferner mitgeteilt werden, wie lange die Erkrankung ungefähr dauert und wie die Adresse des momentanen Aufenthaltsortes lautet. Ebenfalls ist die Krankenkasse unmittelbar über den Krankheitsfall zu informieren. Bei Rückkehr in den Heimatort sind der Arbeitgeber und die Krankenkasse sofort darüber zu informieren.

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