Nettolohn.de Lexikon
Arbeitsvertrag
Der
Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es wird jedoch angeraten, einen schriftlichen
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags ohne Beachtung von Formvorschriften möglich. Ausnahmen bilden lediglich Berufsausbildungsverträge und Verträge von Zeitarbeitern.
Bestimmte Inhalte sollten jedoch auf jeden Fall im
Ein
Arbeitsvertrag
ist einer der wichtigsten Vertragsarten überhaupt und eine Sonderform des in § 611 BGB geregelten Dienstvertrags. Er stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses dar und regelt alle diesbezüglichen Einzelheiten zwischenArbeitnehmer
und Arbeitgeber.Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es wird jedoch angeraten, einen schriftlichen
Arbeitsvertrag
zu erstellen bzw. die mündlichen Absprachen zwischenArbeitnehmer
und Arbeitgeber zumindest schriftlich zu protokollieren. Dies ist wichtig, um die getroffenen Regelungen nachweisbar zu machen. Insbesondere bei Streitigkeiten oder aufkommenden Unklarheiten kann mit Hilfe des schriftlichen Arbeitsvertrags schnell der entsprechende Nachweis geführt werden.Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags ohne Beachtung von Formvorschriften möglich. Ausnahmen bilden lediglich Berufsausbildungsverträge und Verträge von Zeitarbeitern.
Bestimmte Inhalte sollten jedoch auf jeden Fall im
Arbeitsvertrag
niedergeschrieben sein:- Mindestinhalte des Arbeitsvertrags sind die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, das Datum des Vertragsbeginns, Angaben über eine eventuelle Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie die Tätigkeitsbezeichnung in Grundzügen und
Kündigungsfristen
. - Empfehlenswert sind Angaben zur
Probezeit
, eine Festlegung des Arbeitsortes und eine genaue Tätigkeitsbezeichnung, aber auch Angaben zurArbeitszeit
und der Erbringung von Überstunden. - Außerdem ist es ratsam, den
Urlaubsanspruch
schriftlich festzuhalten, sofern dieser von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Wichtig sind auch Angaben zur Entlohnung bzw.Vergütung
der erbrachten Leistung mit allen Bestandteilen sowie Einzelheiten zur Zahlungsweise, Fälligkeit und eventuellen Gratifikationen, wie zum Beispiel Weihnachts- undUrlaubsgeld
.
Ein
Arbeitsvertrag
kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Wird derArbeitsvertrag
befristet abgeschlossen, so endet dieser automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes. Unbefristete Arbeitsverträge enden durch einenAufhebungsvertrag
oder durch eineKündigung
, die von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden kann und in Schriftform erfolgen muss.zurück