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Aufhebungsvertrag
Ein
Es kann mehrere Gründe für die Aufhebung eines Arbeitsvertrages geben. So kann z.B. ein Mitarbeiter wegen des Antritts einer neuen Stelle um Aufhebung ohne Berücksichtigung der
Der Arbeitgeber profitiert von einem
Allerdings gibt es für die in gegenseitigem Einvernehmen geschlossenen Aufhebungsverträge keine gesetzliche Grundlage. Ein
Aufhebungsvertrag
beendet in aller Regel einArbeitsverhältnis
in gegenseitigem Einvernehmen. Der vormals geschlosseneArbeitsvertrag
endet dann zu einem bestimmten abgesprochenen Termin.Es kann mehrere Gründe für die Aufhebung eines Arbeitsvertrages geben. So kann z.B. ein Mitarbeiter wegen des Antritts einer neuen Stelle um Aufhebung ohne Berücksichtigung der
Kündigungsfristen
bitten. Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter nun durch Umzug in einer anderen Stadt wohnt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Angestellter aus persönlichen, vielleicht gesundheitlichen Gründen um eine Aufhebung des Vertrages bittet. Und schließlich können beide Vertragsparteien eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsvertrages wünschen, um eineKündigung
und einen eventuellen Streit vor Gericht zu vermeiden.Der Arbeitgeber profitiert von einem
Aufhebungsvertrag
, da die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nun nicht beachtet werden müssen. Auch derBetriebsrat
muss nicht um Zustimmung gefragt werden, es sei denn, es handelt sich um einen leitenden Angestellten, der aus dem Unternehmen ausscheidet. Und schließlich erspart sich der Arbeitgeber so ein aufwendiges, zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren. In den meisten Fällen wird man sich hier auf die Zahlung einer finanziellen Entschädigung einigen. So soll der Verlust des Arbeitsplatzes gemildert werden.Allerdings gibt es für die in gegenseitigem Einvernehmen geschlossenen Aufhebungsverträge keine gesetzliche Grundlage. Ein
Aufhebungsvertrag
sollte immer schriftlich erfolgen. Zu Berücksichtigen sind gegebenenfalls steuerrechtliche Folgen, beispielsweise bei Abfindungszahlungen sowie eventuelle Sperrzeiten in Bezug aufArbeitslosengeld
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