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Aufhebungsvertrag

Ein

Aufhebungsvertrag

beendet in aller Regel ein

Arbeitsverhältnis

in gegenseitigem Einvernehmen. Der vormals geschlossene

Arbeitsvertrag

endet dann zu einem bestimmten abgesprochenen Termin.

Es kann mehrere Gründe für die Aufhebung eines Arbeitsvertrages geben. So kann z.B. ein Mitarbeiter wegen des Antritts einer neuen Stelle um Aufhebung ohne Berücksichtigung der

Kündigungsfristen

bitten. Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter nun durch Umzug in einer anderen Stadt wohnt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Angestellter aus persönlichen, vielleicht gesundheitlichen Gründen um eine Aufhebung des Vertrages bittet. Und schließlich können beide Vertragsparteien eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsvertrages wünschen, um eine

Kündigung

und einen eventuellen Streit vor Gericht zu vermeiden.

Der Arbeitgeber profitiert von einem

Aufhebungsvertrag

, da die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nun nicht beachtet werden müssen. Auch der

Betriebsrat

muss nicht um Zustimmung gefragt werden, es sei denn, es handelt sich um einen leitenden Angestellten, der aus dem Unternehmen ausscheidet. Und schließlich erspart sich der Arbeitgeber so ein aufwendiges, zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren. In den meisten Fällen wird man sich hier auf die Zahlung einer finanziellen Entschädigung einigen. So soll der Verlust des Arbeitsplatzes gemildert werden.

Allerdings gibt es für die in gegenseitigem Einvernehmen geschlossenen Aufhebungsverträge keine gesetzliche Grundlage. Ein

Aufhebungsvertrag

sollte immer schriftlich erfolgen. Zu Berücksichtigen sind gegebenenfalls steuerrechtliche Folgen, beispielsweise bei Abfindungszahlungen sowie eventuelle Sperrzeiten in Bezug auf

Arbeitslosengeld

.


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