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Ausbildungsvergütung

Die

Ausbildungsvergütung

ist das, was der Auszubildende im Monat an Geld bekommt. Im dualen Ausbildungssystem (Ausbildungsbetrieb und

Berufsschule

) ist festgelegt, dass der Betrieb die

Ausbildungsvergütung

zahlen muss. Die Höhe der

Ausbildungsvergütung

ist in den Tarifverträgen geregelt. Sie orientiert sich am Branchendurchschnitt und kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Unterschiede gibt es auch in den jeweiligen Berufsgruppen.

Die

Ausbildungsvergütung

beginnt im ersten Lehrjahr mit der niedrigsten Stufe und steigt jährlich bis zum letzten Ausbildungsjahr. Im Lehrvertrag darf die vorgeschriebene

Ausbildungsvergütung

bei besonderen Umständen um 20% unterschritten werden, was in vielen Branchen zur Regel geworden ist. Die Unterschiede sind zwischen den Berufsgruppen sehr groß. Deshalb sollten sich angehende Azubis mit dieser und anderen wichtigen Fragen bezüglich ihrer Berufswahl auseinandersetzen.

Gerade im Niedriglohnsektor wird trotzdem bemängelt, dass die vorgeschriebene

Ausbildungsvergütung

hemmend für die Betriebe ist. Lehrlinge müssen per Gesetz vollbeschäftigt sein. Trotz des geringen Ausbildungsgeldes muss ein Auszubildender im letzten Lehrjahr teilweise genauso viel

Ausbildungsvergütung

erhalten, wie die ausgebildete Fachkraft bei 5-6 Stunden Arbeitszeit.

Durch fehlende Ausbildungsbereitschaft der Firmen und Betriebe wurde in den vergangenen Jahren verstärkt die schulische

Ausbildung

eingeführt. Hier wird dem

Azubi

, der anders keine Lehrstelle erhalten hat, eine überbetriebliche

Ausbildung

angeboten. Die praktische

Ausbildung

wird vom Staat in Lehrwerkstätten organisiert. Diese Lehrlinge erhalten als

Ausbildungsvergütung

BAföG

, was jedoch nach der

Ausbildung

in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss.


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