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Azubi

Nach dem Berufsbildungsgesetz bezeichnet man heutzutage junge Menschen, die einen Beruf erlernen möchten, nicht mehr mit dem alten Wort ‘Lehrling’ oder ’Anlernling’, sondern man benutzt die Bezeichnung ‘Auszubildender’. In der Umgangssprache ist aber eher die Abkürzung ‘

Azubi

’ oder ‘Azubine’ gebräuchlich. Unter Anleitung eines Ausbilders und auf Basis eines geschlossenen Ausbildungsvertrages, erlernt ein

Azubi

seinen Beruf. Azubis gibt es sowohl im gewerblichen als auch im kaufmännischen Bereich.

Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses schriftlich abgeschlossen. Er regelt alle Rechte und Pflichten des Azubis und muss in das sogenannte Ausbildungsverzeichnis eingetragen werden. Normalerweise dauert eine

Berufsausbildung

3 Jahre. Diese Zeit kann durch gute Leistungen oder eine entsprechende schulische Vorbildung auf Antrag verkürzt werden. Dem Ausbildungsvertrag beigefügt wird ein sogenannter Ausbildungsrahmenplan. Hieraus geht hervor, welche Stationen der

Azubi

innerhalb des Lehrbetriebes durchlaufen wird und welcher Wissensstoff vermittelt werden soll. Der

Azubi

ist verpflichtet, während der

Ausbildung

ein Berichtsheft zu führen und die verschiedenen Lernstufen zu dokumentieren.

Parallel zur aktiven Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb ist jeder

Azubi

verpflichtet, die

Berufsschule

zu besuchen. Dort wird, entweder im sogenannten Blockunterricht oder regelmäßig ein- bis zweimal innerhalb der Woche, theoretisches Grundwissen vermittelt. Zum Ende der Ausbildungszeit wird ein schriftliches Ausbildungszeugnis erstellt und eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt. In handwerklichen Berufen kann auch eine handwerkliche Prüfungsarbeit dazugehören. Die Azubis werden durch Prüfungskommissionen, die von den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern damit beauftragt sind, geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Azubis entweder einen Gesellenbrief oder einen Kaufmannsgehilfenbrief.


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