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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen (
Übersteigt das
Ob man mit seinem
Als Versicherter der gesetzlichen Kranken- und
Krankenversicherung
,Pflegeversicherung
,Rentenversicherung
,Arbeitslosenversicherung
) werden in Deutschland prozentual vomBruttolohn
berechnet und direkt vom Arbeitgeber an die jeweiligen Träger überwiesen. Unter derBeitragsbemessungsgrenze
versteht man in diesem Zusammenhang die jeweilige Gehaltsgrenze, bis zu der Beiträge zu den Sozialversicherungen berechnet werden.Übersteigt das
Einkommen
dieBeitragsbemessungsgrenze
, steigen die Beiträge nicht mehr weiter an, sie bleiben also konstant. Hierdurch zahlen derjenige prozentual sogar weniger in die Sozialversicherungen ein als andereArbeitnehmer
. Die Höhe derBeitragsbemessungsgrenze
wird von der Bundesregierung jährlich festgelegt. Sie orientiert sich an den durchschnittlichen Verdienststeigerungen der Arbeiter und Angestellten in Deutschland.Ob man mit seinem
Verdienst
dieBeitragsbemessungsgrenze
erreicht, kann man in den aktuellen Veröffentlichungen hierzu lesen. DieBeitragsbemessungsgrenze
liegt zum Beispiel bei derRentenversicherung
bei 7.300 Euro pro Monat fürArbeitnehmer
in den westlichen Bundesländern, ostdeutscheArbeitnehmer
erreichen dieBeitragsbemessungsgrenze
bereits ab einem Bruttoentgelt von 7.100 Euro. DieseBeitragsbemessungsgrenze
gilt für dieArbeitslosenversicherung
analog. Der Unterschied in Ost und West gilt bereits seit der Wiedervereinigung und bleibt wohl auch noch weiter bestehen, da die durchschnittlichenEinkommen
in den ostdeutschen Bundesländern immer noch niedriger sind.Pflegeversicherung
erreicht man dieBeitragsbemessungsgrenze
, unabhängig davon, in welchem Bundesland man arbeitet, ab einem monatlichenEinkommen
von 4.987,50 Euro. Zu beachten ist hierbei, dass dieBeitragsbemessungsgrenze
sowie diePflichtversicherungsgrenze
nicht identisch sind. Letztere bezeichnet die Möglichkeit, ab einem bestimmtenEinkommen
auf die gesetzliche Krankenkasse zu verzichten und in eine private Krankenkasse zu wechseln. Aufgrund von Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Krankenkassen liegt diePflichtversicherungsgrenze
derzeit höher als dieBeitragsbemessungsgrenze
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