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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen (

Krankenversicherung

,

Pflegeversicherung

,

Rentenversicherung

,

Arbeitslosenversicherung

) werden in Deutschland prozentual vom

Bruttolohn

berechnet und direkt vom Arbeitgeber an die jeweiligen Träger überwiesen. Unter der

Beitragsbemessungsgrenze

versteht man in diesem Zusammenhang die jeweilige Gehaltsgrenze, bis zu der Beiträge zu den Sozialversicherungen berechnet werden.

Übersteigt das

Einkommen

die

Beitragsbemessungsgrenze

, steigen die Beiträge nicht mehr weiter an, sie bleiben also konstant. Hierdurch zahlen derjenige prozentual sogar weniger in die Sozialversicherungen ein als andere

Arbeitnehmer

. Die Höhe der

Beitragsbemessungsgrenze

wird von der Bundesregierung jährlich festgelegt. Sie orientiert sich an den durchschnittlichen Verdienststeigerungen der Arbeiter und Angestellten in Deutschland.

Ob man mit seinem

Verdienst

die

Beitragsbemessungsgrenze

erreicht, kann man in den aktuellen Veröffentlichungen hierzu lesen. Die

Beitragsbemessungsgrenze

liegt zum Beispiel bei der

Rentenversicherung

bei 7.550 Euro pro Monat für

Arbeitnehmer

in den westlichen Bundesländern, ostdeutsche

Arbeitnehmer

erreichen die

Beitragsbemessungsgrenze

bereits ab einem Bruttoentgelt von 7.450 Euro. Diese

Beitragsbemessungsgrenze

gilt für die

Arbeitslosenversicherung

analog. Der Unterschied in Ost und West gilt bereits seit der Wiedervereinigung und bleibt wohl auch noch weiter bestehen, da die durchschnittlichen

Einkommen

in den ostdeutschen Bundesländern immer noch niedriger sind.
Als Versicherter der gesetzlichen Kranken- und

Pflegeversicherung

erreicht man die

Beitragsbemessungsgrenze

, unabhängig davon, in welchem Bundesland man arbeitet, ab einem monatlichen

Einkommen

von 5.175 Euro. Zu beachten ist hierbei, dass die

Beitragsbemessungsgrenze

sowie die

Pflichtversicherungsgrenze

nicht identisch sind. Letztere bezeichnet die Möglichkeit, ab einem bestimmten

Einkommen

auf die gesetzliche Krankenkasse zu verzichten und in eine private Krankenkasse zu wechseln. Aufgrund von Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Krankenkassen liegt die

Pflichtversicherungsgrenze

derzeit höher als die

Beitragsbemessungsgrenze

.


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