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Beitragssätze

Beitragssätze

sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Sie richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, denn Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

müssen festgelegte Prozentsätze des Einkommens an verschiedene Zweige der

Sozialversicherung

zahlen. Dazu gehören die

Krankenversicherung

,

Rentenversicherung

,

Arbeitslosenversicherung

und

Pflegeversicherung

.

Die

Beitragssätze

werden von den Sozialversicherungsträgern festgelegt und können sich von Jahr zu Jahr ändern. Im Jahr 2024 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen

Krankenversicherung

14,6% des Bruttoeinkommens. Bei der

Rentenversicherung

beträgt der Beitragssatz 18,6%, bei der

Arbeitslosenversicherung

2,6%. Bei all diesen Beitragssätzen übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte und der

Arbeitnehmer

trägt die andere Hälfte.

Für die

Pflegeversicherung

beträgt der Beitragssatz im Jahr 2024 3,4% und 4% bei kinderlosen Arbeitnehmern. Die Kosten für diesen Zusatzbeitrag muss der

Arbeitnehmer

ohne Kinder selbst übernehmen. Die

Beitragssätze

haben Auswirkungen auf das

Nettoeinkommen

des Arbeitnehmers sowie auf die Lohnkosten der Arbeitgeber.


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