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Betriebliche Altersvorsorge
Die
Eine Möglichkeit der betrieblichen
Die Form der betrieblichen
In vielen Fällen wird die
Altersvorsorge
ist heute ein wichtiges Thema, denn viele Menschen müssen im Alter mit einerVersorgungslücke
rechnen. Eine gute Möglichkeit, diese Lücke zu schließen, ist die betrieblicheAltersvorsorge
. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern mittlerweile eine betrieblicheAltersvorsorge
an, die auf unterschiedliche Weise abgeschlossen werden kann. Ob der eigene Arbeitgeber eine betrieblicheAltersvorsorge
anbietet, kann direkt bei ihm erfragt oder aber imTarifvertrag
nachlesen werden.Eine Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge
ist dieDirektzusage
. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter im Alter eine bestimmte Rentenzahlung zu leisten. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Arbeitgeber bis zu dessen RentenalterInsolvenz
anmelden könnte. Weiterhin kann die betrieblicheAltersvorsorge
aber auch über einePensionskasse
oder einenPensionsfonds
erfolgen. Dieser gewährt grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Zahlung derRente
. Sowohl bei derDirektzusage
als auch bei derPensionskasse
sowie demPensionsfonds
wird sich der Arbeitgeber an der privatenAltersvorsorge
derArbeitnehmer
beteiligen. Oftmals besteht für denArbeitnehmer
aber die Möglichkeit, weitere Einzahlungen zu leisten, um seine Rentenlücke wirklich schließen zu können.Die Form der betrieblichen
Altersvorsorge
, die am weitesten verbreitet ist, ist jedoch dieDirektversicherung
. Bei dieserDirektversicherung
wird vom Arbeitgeber entweder eine Lebens- oderRentenversicherung
auf den Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen. Dieser ist somit der aus dem Vertrag Berechtigte und erhält im Alter die ihm zustehenden Rentenzahlungen. Verstirbt der Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit, steht das eingezahlte Geld natürlich seinen Hinterbliebenen zu.In vielen Fällen wird die
Direktversicherung
von den Arbeitnehmern selbst finanziert. Bei größeren Konzernen hingegen wird oftmals eine Zuzahlung vom Arbeitgeber gewährt. Für alle Direktversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, gilt § 3 Nr. 63 EStG. Hiernach gilt dieSteuer
- und Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis zu 8% derBeitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichenRentenversicherung
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