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Betriebliche Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist heute ein wichtiges Thema, denn viele Menschen müssen im Alter mit einer
Eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist die
Die Form der betrieblichen Altersvorsorge, die am weitesten verbreitet ist, ist jedoch die
In vielen Fällen wird die
Versorgungslücke
rechnen. Eine gute Möglichkeit, diese Lücke zu schließen, ist die betriebliche Altersvorsorge. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern mittlerweile eine betriebliche Altersvorsorge an, die auf unterschiedliche Weise abgeschlossen werden kann. Ob der eigene Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann direkt bei ihm erfragt oder aber imTarifvertrag
nachlesen werden.Eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist die
Direktzusage
. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter im Alter eine bestimmte Rentenzahlung zu leisten. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Arbeitgeber bis zu dessen Rentenalter Insolvenz anmelden könnte. Weiterhin kann die betriebliche Altersvorsorge aber auch über einePensionskasse
oder einenPensionsfonds
erfolgen. Dieser gewährt grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Zahlung derRente
. Sowohl bei derDirektzusage
als auch bei derPensionskasse
sowie demPensionsfonds
wird sich der Arbeitgeber an der privaten Altersvorsorge derArbeitnehmer
beteiligen. Oftmals besteht für denArbeitnehmer
aber die Möglichkeit, weitere Einzahlungen zu leisten, um seine Rentenlücke wirklich schließen zu können.Die Form der betrieblichen Altersvorsorge, die am weitesten verbreitet ist, ist jedoch die
Direktversicherung
. Bei dieserDirektversicherung
wird vom Arbeitgeber entweder eine Lebens- oderRentenversicherung
auf den Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen. Dieser ist somit der aus dem Vertrag Berechtigte und erhält im Alter die ihm zustehenden Rentenzahlungen. Verstirbt der Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit, steht das eingezahlte Geld natürlich seinen Hinterbliebenen zu.In vielen Fällen wird die
Direktversicherung
von den Arbeitnehmern selbst finanziert. Bei größeren Konzernen hingegen wird oftmals eine Zuzahlung vom Arbeitgeber gewährt. Für alle Direktversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, gilt § 3 Nr. 63 EStG. Hiernach gilt dieSteuer
- und Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis zu 8% derBeitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichenRentenversicherung
. Der zusätzliche steuerlich geförderte Festbetrag von jährlich 1.754 Euro unterliegt hingegen der Sozialversicherungspflicht.zurück