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Betriebsarzt

Jedes Unternehmen mit mindestens einem

Arbeitnehmer

ist verpflichtet, einen

Betriebsarzt

einzustellen. Die Aufgaben eines Betriebsarztes sind die Durchführungen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen, eine regelmäßige Begehung der Arbeitsstätte und beratende Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes.

Generell ist die Aufgabe des Betriebsarztes die Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten. Bei Neueinstellungen wird dieser ebenfalls tätig. Er untersucht den möglichen Mitarbeiter, um seine Tauglichkeit für den entsprechenden Arbeitsplatz festzustellen. In diesem Zusammenhang prüft der Arzt, ob der in frage kommende Mitarbeiter überhaupt die körperlichen Voraussetzungen für die entsprechende Tätigkeit mit sich bringt. Außerdem können durch das Unternehmen auch regelmäßige Untersuchungen der Mitarbeiter veranlasst werden. In diesem Fall spielt der präventive Gedanke eine wesentliche Rolle.
Ein

Betriebsarzt

ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Der Arbeitgeber darf nicht über das Ergebnis einer Untersuchung informiert werden. Wenn er sich nicht daran hält, macht er sich strafbar.


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