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Betriebsausflüge

Betriebsausflüge

sind immer etwas Schönes. Sie tragen zur Verbesserung des Betriebsklimas bei, sorgen für ein wenig Abwechslung vom stressigen Berufsalltag und motivieren in vielerlei Hinsicht die gesamte Belegschaft eines Betriebes.

Oftmals liegt es im Sinne des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter mehr in den Betrieb zu integrieren, sie miteinander vertrauter zu machen und sich selbst einfach einmal eine Pause zu gönnen. Ein

Betriebsausflug

wird fast ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt, das heißt, die Mitarbeiter müssen nicht selbst in die Tasche greifen und bekommen auch am Ende des Monats nichts von ihrem

Gehalt

abgezogen. Sollte es sich natürlich um eine längere Reise handeln oder sich mehrere Familienmitglieder einzelner

Arbeitnehmer

diesem Ausflug anschließen wollen, kommt es vor, dass Mitarbeiter den einen oder anderen Euro bezahlen müssen.

Normalerweise ist ein

Betriebsausflug

jedoch komplett vom Arbeitgeber gesponsert, denn dieser kann die entstandenen Kosten steuerlich absetzen. Bis zu einer bestimmten Summe ist ein

Betriebsausflug

steuerlich absetzbar. Von Land zu Land gibt es jedoch verschiedene Regeln und der Arbeitgeber muss sich an Richtlinien halten.

Wird pro Mitarbeiter der

Freibetrag

für Ausgaben in einer Höhe von 110 Euro nicht überschritten, so ist dieser steuerfrei. Mittlerweile ist es sogar erlaubt, dass der Ausflug mit einer Übernachtung absetzbar sein darf, was früher nicht der Fall war. Wird der

Freibetrag

jedoch überstiegen, so gilt der Betrag, der darüber liegt, als steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird jedem einzelnen Mitarbeiter als entsprechende Ausgabe zugerechnet und der

Lohnsteuer

unterworfen.


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