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Betriebshaftpflicht

Die

Betriebshaftpflicht

ist eine Versicherung, welche für den Versicherungsnehmer eine Versicherungsabdeckung in Höhe der vertraglich vereinbarten Summe gegenüber gesetzlich verankerten Haftungsansprüchen dritter Personen bietet. Diese Haftungsansprüche müssen jedoch auf die betriebliche Tätigkeit zurückzuführen sein. In der gängigen Praxis schließen in erster Linie Unternehmen eine

Betriebshaftpflicht

ab, um sich auf diese Weise finanziell abzusichern.

Zu den üblichen Versicherungsnehmern einer

Betriebshaftpflicht

gehören jedoch auch

Freiberufler

sowie Gewerbetreibende und selbstständige Handwerker. Der Umfang des Versicherungsschutzes der

Betriebshaftpflicht

erstreckt sich dabei auf die Freistellung des Versicherungsnehmers von Ansprüchen dritter Personen sowie eine Prüfung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen dritter Personen nebst der Abwehr von unbegründet angemeldeten Ansprüchen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der

Betriebshaftpflicht

nicht nur auf das Unternehmen als Versicherungsnehmer selbst. Versichert sind zusätzlich auch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sowie sämtliche Angehörigen des Unternehmens, sofern sie für das Unternehmen beruflich tätig sind und entsprechende Aufgaben in dem Unternehmen wahrnehmen.

Beachtet werden muss bei der

Betriebshaftpflicht

zwingend, dass sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf diejenigen Ansprüche bezieht, die in dem betrieblichen Umfeld bzw. im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Ansprüche, welche sich aus dem Privatbereich heraus begründen, werden nicht von der

Betriebshaftpflicht

abgedeckt. Die Betriebshaftpflichtversicherung darf daher auf gar keinen Fall mit der Privathaftpflichtversicherung verwechselt werden.

Die Höhe der fälligen Versicherungsprämien ist unabhängig von der jeweiligen Branche, in welchem das Unternehmen tätig ist. In der gängigen Praxis ist die Höhe sehr eng an die jeweiligen Vertragsbedingungen sowie die Höhe des maximalen Leistungsbetrages des Versicherungsgebers geknüpft. Auch das Schadensrisiko, welches von dem Versicherungsgeber im Vorfeld bewertet wird, bestimmt die Höhe der Versicherungsprämien.


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