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Betriebsrat
Der
Ab einer Arbeitnehmerzahl von mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein
Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Betriebsgröße bzw. nach der Zahl der
Bei der Zusammensetzung des Betriebsrats ist auch das zahlenmäßige Verhältnis von Mann und Frau zu beachten. Beide Geschlechter sollten entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein. Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (Lösung der betrieblichen Probleme) und die Interessenvertretung der
Vierteljährlich wird eine Betriebsversammlung abgehalten. Bei dieser sind der Arbeitgeber, der
Betriebsrat
ist ein Organ in Unternehmen und Betrieben, welches für die Vertretung der Interessen derArbeitnehmer
zuständig ist. Die entsprechenden Regelungen sind vom Gesetzgeber in § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgehalten worden.Ab einer Arbeitnehmerzahl von mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein
Betriebsrat
gewählt werden. DerBetriebsrat
wird geheim und unmittelbar auf vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist jeder volljährigeArbeitnehmer
und wählbar sind alleArbeitnehmer
die mindestens ein halbes JahrBetriebszugehörigkeit
vorweisen können und das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Betriebsgröße bzw. nach der Zahl der
Arbeitnehmer
. Erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Arbeitnehmern ist eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten von der Berufstätigkeit freizustellen - diese bilden denBetriebsrat
. Damit einBetriebsrat
möglichst gut und effektiv arbeitet, ist es wichtig, dass sich die Betriebsratsmitglieder aus allen Organisationsbereichen des Betriebs zusammensetzen. Dies ist wichtig, damit derBetriebsrat
Stärke vorweisen und somit auch alleArbeitnehmer
vertreten kann.Bei der Zusammensetzung des Betriebsrats ist auch das zahlenmäßige Verhältnis von Mann und Frau zu beachten. Beide Geschlechter sollten entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein. Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (Lösung der betrieblichen Probleme) und die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer
. DerBetriebsrat
vertritt dieArbeitnehmer
vor dem Arbeitgeber.Vierteljährlich wird eine Betriebsversammlung abgehalten. Bei dieser sind der Arbeitgeber, der
Betriebsrat
und dieArbeitnehmer
eingeladen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen demBetriebsrat
und dem Arbeitgeber wird eine unparteiische Einigungsstelle zur Hilfe genommen. Diese Stelle ist für eine schnelle Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zuständig. Wenn der Spruch der Einigungsstelle von einer Seite nicht anerkannt wird, bleibt dieser nur noch die Klage vor einem Arbeitsgericht.zurück