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Brutto Netto

Jeder, der einer Beschäftigung nachgeht, wird von seinem Arbeitgeber erwarten, dass diese Tätigkeit von diesem auch entsprechend vergütet wird. Auch Selbstständige oder

Freiberufler

erwarten von ihren Kunden eine leistungsgerechte

Bezahlung

. Und so erhält jeder am Ende eines Monats für seine Tätigkeit einen

Bruttolohn

.

Je nach Branche ist das

Brutto

-

Netto

entweder jeden Monat gleich oder es setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen - wie etwa ein Grundgehalt mit Zuschlägen für Überstunden oder Schichtzulagen. Ebenfalls zum

Brutto

-

Netto

gezählt wird der Anteil des Arbeitgebers an den vermögenswirksamen Leistungen, die jedoch steuerfrei sind und längst nicht von jedem Arbeitgeber gezahlt werden.

Zählt man dann alle Posten zusammen, kommt ein

Brutto

-

Netto

heraus, über das man sich eigentlich freuen könnte. Doch leider ist brutto nicht gleich netto. Denn bevor das

Gehalt

in

Brutto

-

Netto

ausgezahlt wird, müssen

Arbeitnehmer

diverse Abschläge hinnehmen. So wird vor der Auszahlung sofort die

Lohnsteuer

einbehalten. Die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse, die wiederum vom

Familienstand

abhängig ist. Um möglichst wenig

Lohnsteuer

zu zahlen, sollte man verheiratet sein und viele Kinder haben. Zusätzlich geht noch die

Kirchensteuer

vom

Bruttogehalt

runter.
Ebenfalls vom

Brutto

-

Netto

abgezogen werden die Sozialversicherungsabgaben wie die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und

Pflegeversicherung

sowie zur Krankenkasse. Der Beitragssatz für die

Rentenversicherung

ist für alle gleich hoch, während der für die

Pflegeversicherung

für kinderlose Personen höher ist. Auch der Krankenkassenbeitrag ist abhängig von der Wahl der Krankenkasse. Zieht man all diese Positionen vom

Brutto

-

Netto

ab, erhält man das

Netto

, was in den meisten Fällen auch der Auszahlungsbetrag ist.


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