Nettolohn.de Lexikon
Bruttolohn
Den vereinbarten
Daraus folgt:
Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben wird dem
Von dem
Lohn
zwischen demArbeitnehmer
und seinem Arbeitgeber bezeichnet man in seiner Gesamtheit als denBruttolohn
. In der Regel wird einBruttolohn
auf einen Monat bezogen. Fast ein jeder bekommt beim Eintritt in das Berufsleben und mit Erhalt der erstenLohn
-/Gehaltsabrechnung
einen Schreck, denn derBruttolohn
wird umSteuern
und Beiträge an die Träger der Sozialversicherungen reduziert, dieseAbgaben
sind gesetzlich. Weiterhin kann derBruttolohn
durch privateAbzüge
reduziert werden, zum Beispiel durch vermögenswirksame Leistungen, private Vorsorge etc.Daraus folgt:
Bruttolohn
abzüglichSteuern
, abzüglich Beiträge an dieSozialversicherung
, abzüglich privater Vorsorge =Nettolohn
, der Betrag der letztendlich zur Verfügung steht und demArbeitnehmer
vom Arbeitgeber überwiesen wird.Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben wird dem
Bruttolohn
nicht hinzugerechnet. Ebenfalls nicht der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung, diesen trägt der Arbeitgeber alleine und er fließt nicht mit in denBruttolohn
. Die sogenanntenAbzüge
des Bruttolohns sind individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig, je nachdem welcherLohnsteuerklasse
der Mitarbeiter zugeordnet ist. Diese ist wiederum abhängig von dem Familienstand, ob eventuelle Kinder zu berücksichtigen sind, welcheLohnsteuerklasse
der Ehepartner hat, etc.Bruttolohn
werden dieSteuern
direkt von dem Arbeitgeber an dasFinanzamt
und die Sozialversicherungsbeiträge an die Träger abgeführt. Dem Angestellten wird durch die Personalabteilung eine detaillierteLohn
-/Gehaltsabrechnung
zusammengestellt. Nach Positionen aufgelistet, erhält man einen Überblick, wie aus demBrutto
dasNetto
wird. Viele Internetportale bieten auch einenBrutto
-Netto
-Rechner an, anhand dessen man durch Eingabe verschiedener KriterienBrutto
-/Nettolohnberechnungen durchführen kann.zurück