Nettolohn.de Lexikon

Bruttolohn

Den vereinbarten

Lohn

zwischen dem

Arbeitnehmer

und seinem Arbeitgeber bezeichnet man in seiner Gesamtheit als den

Bruttolohn

. In der Regel wird ein

Bruttolohn

auf einen Monat bezogen. Fast ein jeder bekommt beim Eintritt in das Berufsleben und mit Erhalt der ersten

Lohn

-/

Gehaltsabrechnung

einen Schreck, denn der

Bruttolohn

wird um

Steuern

und Beiträge an die Träger der Sozialversicherungen reduziert, diese

Abgaben

sind gesetzlich. Weiterhin kann der

Bruttolohn

durch private

Abzüge

reduziert werden, zum Beispiel durch vermögenswirksame Leistungen, private Vorsorge etc.

Daraus folgt:

Bruttolohn

abzüglich

Steuern

, abzüglich Beiträge an die

Sozialversicherung

, abzüglich privater Vorsorge =

Nettolohn

, der Betrag der letztendlich zur Verfügung steht und dem

Arbeitnehmer

vom Arbeitgeber überwiesen wird.

Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben wird dem

Bruttolohn

nicht hinzugerechnet. Ebenfalls nicht der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung, diesen trägt der Arbeitgeber alleine und er fließt nicht mit in den

Bruttolohn

. Die sogenannten

Abzüge

des Bruttolohns sind individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig, je nachdem welcher

Lohnsteuerklasse

der Mitarbeiter zugeordnet ist. Diese ist wiederum abhängig von dem Familienstand, ob eventuelle Kinder zu berücksichtigen sind, welche

Lohnsteuerklasse

der Ehepartner hat, etc.
Von dem

Bruttolohn

werden die

Steuern

direkt von dem Arbeitgeber an das

Finanzamt

und die Sozialversicherungsbeiträge an die Träger abgeführt. Dem Angestellten wird durch die Personalabteilung eine detaillierte

Lohn

-/

Gehaltsabrechnung

zusammengestellt. Nach Positionen aufgelistet, erhält man einen Überblick, wie aus dem

Brutto

das

Netto

wird. Viele Internetportale bieten auch einen

Brutto

-

Netto

-Rechner an, anhand dessen man durch Eingabe verschiedener Kriterien

Brutto

-/Nettolohnberechnungen durchführen kann.


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