Nettolohn.de Lexikon
Diensthandy
Ein
Wenn die private Nutzung des Diensthandys erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass es während der
Diensthandy
wird vom Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Ob dasDiensthandy
auch privat genutzt werden darf, regelt die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber undArbeitnehmer
zur Nutzung des Diensthandys. Als Alternative zur Dienstvereinbarung kann ein Handy mit zwei SIM-Karten an dieArbeitnehmer
herausgegeben werden. So kann das Handy dienstlich und privat genutzt werden.Arbeitszeit
für private Gespräche genutzt werden darf. Im schlimmsten Fall kann das alsArbeitszeitbetrug
gewertet werden. Das kann zu einerKündigung
des Arbeitsverhältnisses führen. Bevor einDiensthandy
genutzt wird, sollte vorher festgelegt werden, welche Apps derArbeitnehmer
installieren darf. Hat der Arbeitgeber die Installation von Apps nicht erlaubt, kann das zu einerAbmahnung
führen, wenn derArbeitnehmer
dies trotzdem macht.zurück

