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Dienstreise
Eine
Eine
Dienstreise
ist ein berufsbedingter Aufenthalt außerhalb des Arbeitsplatzes und außerhalb der Wohnung. Manche Arbeitsleistungen können nicht immer am eigentlichen Arbeitsplatz erledigt werden. Das ist besonders bei der Polizei, Rettungsdiensten oder beim Katastrophenschutz der Fall. Wenn der Arbeitgeber der öffentliche Dienst ist, so wird von einerDienstreise
gesprochen. In der Privatwirtschaft wird dieDienstreise
Geschäftsreise genannt.Dienstreise
darf nur dann angeordnet werden, wenn keine andere Möglichkeiten bestehen, das Dienstgeschäft aufrecht zu erhalten. Das beste Beispiel sind Demonstrationen, bei denen Polizisten sogar aus anderen Städten oder Bundesländern herangezogen werden müssen. Eine Abordnung zu einer anderen Dienststelle ist keineDienstreise
, wenn der eigentliche Arbeitsplatz bestehen bleibt und die Abordnung zeitlich beschränkt ist. Die Reisekosten werden von den Arbeitgebern erstattet. Sind die Reisekosten sehr hoch, kann derArbeitnehmer
einen Vorschuss beantragen.zurück