Nettolohn.de Lexikon

Direktzusage

Mit einer

Direktzusage

erteilt der Arbeitgeber dem

Arbeitnehmer

eine Zusage auf eine betriebliche

Altersvorsorge

. Dabei muss der Arbeitgeber diese Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Es erfolgen keine Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensions- oder Unterstützungskassen oder in

Pensionsfonds

. Der Arbeitgeber muss bei Eintritt des Arbeitnehmers in die

Rente

selbst monatlich die

Betriebsrente

an den dann ehemaligen Mitarbeiter auszahlen. Die

Betriebsrente

ist für das Unternehmen in der Ansparphase steuermindernd. Mit der

Direktzusage

wird die Liquidität erhöht und die Steuerlast der Firma gesenkt.

Geregelt sind die Pensionsrückstellungen in § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und in § 249 des Handelgesetzbuches (HGB). Um das Risiko der Kapital- und Rentenzahlungen zu mindern, schließen die Unternehmen sogenannte Rückdeckungsversicherungen, eine Art Lebensversicherung, ab. Die

Direktzusage

muss über die Versorgungsleistung hinaus auch mindestens ein Risiko abdecken, beispielsweise Invalidität oder im Todesfall die Hinterbliebenenversorgung. Es ist dem Unternehmen gesetzlich freigestellt, ob beim Renteneintritt des Mitarbeiters das Kapital in einer Summe ausgezahlt wird oder ob eine monatliche Zahlung erfolgt. In der Praxis ist die monatliche Betriebsrentenzahlung die Regel.

Während der Bezugszeit des ehemaligen Mitarbeiters hat das Unternehmen weitere Pensionsrückstellungen zu bilden. Durch die Auflösung entsprechender Rückstellungen erhöht sich die Steuerlast des Arbeitgebers. Direktzusagen, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter erteilt wurden, müssen über den Pensionssicherungsverein gegen

Insolvenz

abgesichert werden, sobald der

Arbeitnehmer

unter das Betriebsrentengesetz fällt. Ausgenommen von dieser Sicherung sind geschäftsführende Gesellschafter. Ein

Arbeitnehmer

kann selbstständig entscheiden, wieviel er von seinem Geld in eine

Direktzusage

investieren möchte. Bei dieser Form der Gehaltsumwandlung wird von einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage gesprochen.


zurück