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Durchschnittseinkommen

Das

Durchschnittseinkommen

ist das

Einkommen

einer bestimmten Personengruppe in einem festgelegten Zeitraum. Meist wird das

Durchschnittseinkommen

aus verschiedenen Statistiken abgeleitet. Dies gilt für die verschiedenen Einkunftsarten aus der Steuerstatistik. Hier werden die

Durchschnittseinkommen

von Arbeitnehmern aus der Lohnsteuerstatistik entnommen.

Die

Durchschnittseinkommen

werden auch für die anderen Einkunftsarten aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften festgestellt. Das

Durchschnittseinkommen

der jeweiligen Berufe, Branchen und Altersgruppen ist oft Grundlage für die Vereinbarung von Löhnen und Gehältern. Dies gilt sowohl für Einzelverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch für kollektive Tarifverhandlungen. Deshalb werden Statistiken über

Durchschnittseinkommen

von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erstellt.

Das jährliche

Durchschnittseinkommen

der Gesamtheit der Rentenversicherungspflichtigen gilt als Index in der gesetzlichen

Sozialversicherung

. Hieraus wird die Bezugsgröße abgeleitet. Dabei wird das

Durchschnittseinkommen

noch differenziert nach Arbeitnehmern Ost und Arbeitnehmern West und abweichend festgelegt. Dieses

Durchschnittseinkommen

ist Grundlage für viele Ansprüche in der

Sozialversicherung

.

So sind hiervon in der

Krankenversicherung

die

Beitragsbemessungsgrenze

, die

Versicherungspflichtgrenze

und der Familienhilfeanspruch abhängig. In der gesetzlichen

Rentenversicherung

richtet sich die Höhe der

Rente

nach diesem

Durchschnittseinkommen

. Dabei entspricht dieses

Durchschnittseinkommen

aller Versicherten genau einem Rentenpunkt. Das

Durchschnittseinkommen

ist auch maßgebend für die Ermittlung des aktuellen monatlichen Rentenwertes. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II wird ebenso aus dem

Durchschnittseinkommen

abgeleitet wie die gesetzlichen Unfallrenten von Kindern und Jugendlichen.


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