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Einkommensteuer

Öffentliche Leistungen, die dem Wohl aller Bundesbürger dienen, werden über den öffentlichen Haushalt durch Steuereinnahmen finanziert. Vom Erhalt der Infrastruktur über Bildung und soziale Absicherung bis hin zur inneren und äußeren Sicherheit reicht die Liste der Aufgaben, die durch Steuereinnahmen finanziert werden.

Grundsätzlich wird eine öffentlich-rechtliche Abgabe dann als

Steuer

bezeichnet, wenn sie ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung allen Personen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt wird. Neben der Umsatzsteuer ist die

Einkommensteuer

die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Unter dem Begriff

Einkommensteuer

werden die

Lohnsteuer

, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer zusammengefasst.

Der Anteil der

Einkommensteuer

am Gesamtsteueraufkommen beträgt rund 45,9% bei einem Eingangssteuersatz von 14% und einem Spitzensteuersatz von 42%. Der sogenannter Tarifbalkon (Reichensteuer) wurde auf 45% für

Einkommen

über 277.826 Euro festgesetzt. Die Spanne zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz ermöglicht eine sozial ausgewogene Staffelung der

Einkommensteuer

.

Im internationalen Vergleich liegen sowohl Eingangs- als auch Spitzensteuersatz im Mittelfeld zu vergleichbaren Staaten. Die

Einkommensteuer

wird auf der Rechtsgrundlage des Einkommensteuergesetzes vom zu versteuernden

Einkommen

aller natürlichen Personen erhoben. Die Bemessungsgrundlage dazu ist das jeweils zu versteuernde

Einkommen

. Dabei ist zu beachten, dass das vorhandene Bruttoeinkommen durch zahlreiche

Freibeträge

und Ausgaben deutlich höher liegen kann als das tatsächlich zu versteuernde

Einkommen

.

Auch Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber einen Wohnsitz im Ausland haben, sind zur Zahlung der

Einkommensteuer

verpflichtet. Die zunehmenden Ausnahmen und Sonderregelungen im Einkommensteuergesetz haben dazu geführt, dass das Einkommensteuerrecht in den letzten Jahren wegen zunehmender Intransparenz in der Kritik steht. Ein wichtiger Punkt zukünftiger Steuerreformen sollte daher in der Steuervereinfachung bestehen.


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