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Einkommensteuererklärung
Mit der
Nicht jeder
Neben dem Hauptvordruck gibt es weitere Anlagen, welche die verschiedenen Einkunftsarten, Gewinnermittlungen und außergewöhnliche Belastungen abdecken.
Einkommensteuererklärung
gibt der Steuerpflichtige eine Erklärung über seine Einnahmen des vergangenen Jahres ab. Sie muss jedes Jahr am 31. Juli abgegeben werden. Diese Frist kann durch einen Antrag beimFinanzamt
verlängert werden. Lässt sich der Steuerpflichtige durch einenSteuerberater
oder einemLohnsteuerhilfeverein
helfen, muss dieEinkommensteuererklärung
am 28. Februar des übernächsten Jahres abgegeben werden. Dafür ist kein Antrag notwendig.Nicht jeder
Arbeitnehmer
ist zur Abgabe verpflichtet. Wer eineEinkommensteuererklärung
ausfüllen muss, ist im Einkommensteuergesetz genau geregelt. Unter anderem müssen Paare, die beide einerArbeit
nachgehen und unterschiedlicheSteuerklassen
haben, eineEinkommensteuererklärung
ausfüllen. Liegen weitereEinkünfte
aus Vermietung, Verpachtung oder einer selbstständigen Tätigkeit vor, muss der Steuerpflichtige ebenfalls einen Antrag abgeben. Im Zweifelsfall ist eineEinkommensteuererklärung
auszufüllen, wenn dasFinanzamt
den Steuerzahler dazu auffordert.Neben dem Hauptvordruck gibt es weitere Anlagen, welche die verschiedenen Einkunftsarten, Gewinnermittlungen und außergewöhnliche Belastungen abdecken.
Arbeitnehmer
müssen zum Beispiel die Anlage N ausfüllen, Eltern für jedes Kind eine eigene Anlage und Kapitalanleger die Anlage KAP.Arbeitnehmer
und Rentner können dieEinkommensteuererklärung
entweder in Papierform oder elektronisch einreichen. LiegenEinkünfte
aus einer selbstständigen Tätigkeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft vor, ist seit 2011 die elektronische Form vorgesehen. Diese Erklärungen werden über das ELSTER-Portal eingereicht.zurück