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Einkommensteuererklärung

Mit der

Einkommensteuererklärung

gibt der Steuerpflichtige eine Erklärung über seine Einnahmen des vergangenen Jahres ab. Sie muss jedes Jahr am 31. Juli abgegeben werden. Diese Frist kann durch einen Antrag beim

Finanzamt

verlängert werden. Lässt sich der Steuerpflichtige durch einen

Steuerberater

oder einem

Lohnsteuerhilfeverein

helfen, muss die

Einkommensteuererklärung

am 28. Februar des übernächsten Jahres abgegeben werden. Dafür ist kein Antrag notwendig.

Nicht jeder

Arbeitnehmer

ist zur Abgabe verpflichtet. Wer eine

Einkommensteuererklärung

ausfüllen muss, ist im Einkommensteuergesetz genau geregelt. Unter anderem müssen Paare, die beide einer

Arbeit

nachgehen und unterschiedliche

Steuerklassen

haben, eine

Einkommensteuererklärung

ausfüllen. Liegen weitere

Einkünfte

aus Vermietung, Verpachtung oder einer selbstständigen Tätigkeit vor, muss der Steuerpflichtige ebenfalls einen Antrag abgeben. Im Zweifelsfall ist eine

Einkommensteuererklärung

auszufüllen, wenn das

Finanzamt

den Steuerzahler dazu auffordert.

Neben dem Hauptvordruck gibt es weitere Anlagen, welche die verschiedenen Einkunftsarten, Gewinnermittlungen und außergewöhnliche Belastungen abdecken.

Arbeitnehmer

müssen zum Beispiel die Anlage N ausfüllen, Eltern für jedes Kind eine eigene Anlage und Kapitalanleger die Anlage KAP.  

Arbeitnehmer

und Rentner können die

Einkommensteuererklärung

entweder in Papierform oder elektronisch einreichen. Liegen

Einkünfte

aus einer selbstständigen Tätigkeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft vor, ist seit 2011 die elektronische Form vorgesehen. Diese Erklärungen werden über das ELSTER-Portal eingereicht.


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