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Einkommensteuervorauszahlung
Jeder, der in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und auch hier arbeitet, ist verpflichtet, für sein
Damit die Betroffenen nicht den ganzen Betrag auf einmal am Ende des Kalenderjahres zahlen müssen und für den Staat außerdem ein regelmäßiger Geldfluss gesichert ist, gibt es das Prinzip der
Dabei kann es natürlich des Öfteren vorkommen, dass die insgesamt geleistete
Einkommen
auchEinkommensteuer
zu zahlen. Während bei vielen Angestellten und Arbeitern eine automatische Steuerzahlung durch den Abzug derEinkommensteuer
vonLohn
oderGehalt
erfolgt, müssen geradeFreiberufler
, Landwirte, Vermieter und Gewerbetreibende selbst für die Zahlung derEinkommensteuer
sorgen.Damit die Betroffenen nicht den ganzen Betrag auf einmal am Ende des Kalenderjahres zahlen müssen und für den Staat außerdem ein regelmäßiger Geldfluss gesichert ist, gibt es das Prinzip der
Einkommensteuervorauszahlung
. Termine für die Einkommensteuervorauszahlungen sind immer der 10. März, der 10. Juni, 10. September und der 10. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Die Höhe dieser einzelnen Zahlungen wird aus der voraussichtlich abzuführendenEinkommensteuer
gemessen, welche sich wiederum an der Höhe des Gewinns im Vorjahr orientiert.Dabei kann es natürlich des Öfteren vorkommen, dass die insgesamt geleistete
Einkommensteuer
zu hoch oder zu niedrig ist. Wurde zuviel gezahlt, erhält man die Differenz am Ende des Jahres vomFinanzamt
zurückerstattet. Deckt die bisherige Zahlung allerdings nicht die insgesamt zu zahlendeEinkommensteuer
ab, dann muss am Ende des Jahres noch der fehlende Restbetrag als Nachzahlung an das zuständigeFinanzamt
überwiesen werden. Diese Nachzahlung muss innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen. Die Höhe einerEinkommensteuervorauszahlung
kann von Jahr zu Jahr variieren. Verändern sich die Einkommensverhältnisse, so kann auch die Höhe der Vorauszahlung entsprechend geändert werden.zurück