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Elektronische Krankschreibung

Seit dem 1. Januar 2023 bekommt der Patient bei der Krankschreibung die Formulare nicht mehr vom Arzt, sondern dieser übermittelt sie digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber erhält sein Dokument ebenfalls auf elektronischem Weg von der Krankenkasse.

Konkret ist der Ablauf folgendermaßen: Fühlt sich der Angestellte nicht arbeitsfähig, meldet er das nach wie vor unverzüglich seinem Arbeitgeber. In den meisten Fällen ist erst am vierten Tag eine Krankschreibung notwendig. Einige Betriebe verlangen ein ärztliches Attest schon am ersten Tag.

Der Arzt stellt eine Bescheinigung für den

Arbeitnehmer

aus, die für seine Unterlagen bestimmt ist. Noch am selben Tag übermittelt die Arztpraxis die elektronische Krankschreibung an die zuständige Krankenkasse. Diese stellt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus, die dieser von der Krankenkasse digital abruft.


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