Nettolohn.de Lexikon

Elster

Elster

steht für ‘elektronische

Steuererklärung

’ und ist ein System für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen an das

Finanzamt

.

Elster

wird auch von Arbeitgebern verwandt, um elektronische Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen einzureichen. Mit

Elster

kann die

Steuererklärung

ganz ohne Papierformulare am PC erstellt, auf Plausibilität überprüft und dann elektronisch an das

Finanzamt

übermittelt werden.

Die

Steuererklärung

kann entweder mit einem kommerziellen Steuerprogramm anfertigt werden oder man nutzt das kostenlose Programm ‘ElsterFormular’, das von den Finanzbehörden zum Download angeboten wird. Bei niedriger Bandbreite kann das Programm auch auf CD-ROM beim örtlichen

Finanzamt

abgeholt werden.

Bevor die

Steuererklärung

mit

Elster

angefertigt und elektronisch übermittelt wird, ist zwecks Authentifizierung eine einmalige Registrierung nötig. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, erhält man auf Wunsch eine E-Mail und man kann so den Bescheid in seinem Steuerprogramm bzw. in ElsterFormular laden und ansehen. Ein paar Tage später kommt dann auch der Steuerbescheid in Papierform mit der Post.

Der Vorteil einer

Steuererklärung

mit

Elster

ist, dass sie schneller bearbeitet wird und eine eventuelle Steuerrückerstattung schneller auf dem Konto ist. Zudem werden durch die in das Programm integrierte Plausibilitätsprüfung Fehler und unnötige Rückfragen des Finanzamtes vermieden.


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