Private Krankenversicherung Lexikon

Elterngeld Antrag

Den Elterngeld

Antrag

können Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung der Sicherung der Lebensgrundlage in ihrem jeweiligen Bundesland stellen, obwohl es sich hierbei um eine Transferleistung des Bundes handelt, die als Entgeltersatzleistung gewährt wird.

Der Elterngeld

Antrag

kann von Personen gestellt werden, die

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Mit dem Elterngeld

Antrag

wird auch die Dauer der Leistung definiert. Diese beginnt mit der Geburt des Kindes und beträgt in der Regel 12 Monate. Maximal sind 14 Monate möglich und zwar bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes. Beim Elterngeld

Antrag

entscheidet sich auch die Höhe der Leistung, denn es werden maximal 67 Prozent des wegfallenden (bereinigten) Nettoeinkommens des Antragstellers ersetzt. Dieser Betrag ist auf maximal 1.800 Euro begrenzt.

Für Geringverdiener und für Personen ohne Einkommen gibt es hierfür Sonderregelungen: Für Arbeitslose, Studenten, Hausmänner,

Hausfrauen

und 538-Euro-Jobber gibt es mindestens 12 Monate lang 300 Euro, die nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden können.


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