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Elterngeld

Elterngeld

gibt es seit dem 1. Januar 2007, vorher wurde Erziehungsgeld gezahlt. Das

Elterngeld

richtet sich nach dem

Nettoverdienst

und beträgt circa zwei Drittel des herkömmlichen Verdienstes. Maximal kann man monatlich bis zu 1.800 Euro

Elterngeld

beziehen.

Eingeführt wurde das

Elterngeld

, um Familien mit kleinen Kindern zu unterstützen. Dabei werden bis zu 65-67 Prozent der weggefallenen

Einkünfte

gezahlt. Beantragen kann man das

Elterngeld

für ein Jahr, maximal für 14 Monate. Anspruch auf das

Elterngeld

hat jeder, der nach der Geburt beruflich aussetzt oder die 30 Stunden Arbeitswoche nicht überschreitet und mit seinem Kind im selben Haushalt lebt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet oder ledig ist. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein. Ist man ausländischer Herkunft, ist eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland Voraussetzung für den Bezug von

Elterngeld

. Auch wer ein Kind angenommen hat, zum Beispiel durch Adoption oder Kinder des Partners oder Enkelkinder und sich um diese im Haushalt kümmert, hat einen Anspruch.

Es gibt auch die Möglichkeit, das

Elterngeld

im Bezug zu verlängern. Beantragt wird dann beispielsweise nicht 1.000 Euro für 12 Monate, sondern 500 Euro für 28 Monate. Das kann hilfreich sein, besonders aus Steuersicht. Hierbei handelt es sich dann um das sogenannte ‘

Elterngeld

Plus’. Das

Elterngeld

ist besonders von Vorteil für Eltern, die vorher gearbeitet haben und für die eine Babypause durch den Wegfall des Verdienstes eine große Umstellung ist.


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