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Erholungsbeihilfe
Die
Diese Beihilfe ist von den
Natürlich kann der Arbeitgeber die
Erholungsbeihilfe
ist ein Instrument, das der Arbeitgeber nutzen kann, um einen ihm wertvollen Mitarbeiter eine Vergünstigung zukommen zu lassen. Leider hat die Gesetzgebung in SachenSteuer
den Arbeitgebern für solche Vergünstigungen einen ziemlich engen Spielraum gesetzt. So kann der Arbeitgeber, sofern er es möchte, einem oder mehreren Mitarbeitern einmal jährlich eine so genannteErholungsbeihilfe
in Höhe von bis zu 156 Euro gewähren, dazu 104 Euro für dessen Partner und für jedes Kind noch einmal 52 Euro.Diese Beihilfe ist von den
Sozialabgaben
befreit. Der gesamte Betrag muss mit einer pauschalisiertenSteuer
von 25 Prozent besteuert werden. Das bringt für beide Parteien Vorteile, derArbeitnehmer
hat mehrNettoeinkommen
und der Arbeitgeber muss wenigerSteuern
entrichten, da er dieseErholungsbeihilfe
geltend machen kann. Wichtig ist, dass dieErholungsbeihilfe
in ziemlich engem zeitlichen Zusammenhang mit der Erholung an sich stehen muss. Die Steuergesetzgebung setzt hier einen zeitlichen Rahmen von drei Monaten vor oder auch nach der Gewährung der Beihilfe, sollte derArbeitnehmer
die Erholungsreise antreten.Natürlich kann der Arbeitgeber die
Erholungsbeihilfe
auch direkt an den Reiseveranstalter überweisen. Als Nachweis darüber gelten Hotelrechnungen oder Rechnungen vom Reiseunternehmen. Wenn derArbeitnehmer
sich zuhause erholen möchte, ist das auch machbar, aber er muss dann Belege erbringen, dass das Geld für Erholungszwecke genutzt wurde. Beispielsweise für einen Tagesausflug, einen Aufenthalt in einem Vergnügungspark oder Ähnliches. Dass es diese Form der Beihilfe gibt und der Arbeitgeber sich auf diese Art und Weise bei seinen Mitarbeitern bedanken kann, ist vielen Firmeninhabern jedoch gar nicht geläufig.zurück