Private Krankenversicherung Lexikon

Erwerbsminderungsrente

Wird noch eine berufliche Tätigkeit ausgeübt, gibt es folgende Leistungen:

Die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden im Rahmen der Rentenreform neu geregelt. Die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente wurde hierbei durch die zweistufige

Erwerbsminderungsrente

ersetzt. Die

Erwerbsminderungsrente

richtet sich nur auf den Gesundheitszustand, sodass die Verweisung auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich ist.
Die alte Berufsunfähigkeitsrente erhalten seit dem 1. Januar 2001 nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Alle anderen haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und erhalten bei

Berufsunfähigkeit

nur die halbe

Erwerbsminderungsrente

. Sind Empfänger einer halben

Erwerbsminderungsrente

arbeitslos und es steht kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung, erhalten sie möglicherweise die volle

Erwerbsminderungsrente

. Allerdings wird die

Erwerbsminderungsrente

nur noch auf 3 Jahre befristet gewährt, kann aber wiederholt werden.

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