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EU-Rente

Die EU

Rente

(auch als Erwerbsminderungsrente bekannt) ist eine Rentenzahlung der Deutschen

Rentenversicherung

, die das

Einkommen

einer Person sichern soll, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann.

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsrente darf diese Person nicht mehr dazu in der Lage sein, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Verletzt sich z.B. ein Fußballspieler so stark, dass er kein Fußball mehr spielen kann, ist er berufsunfähig. Erwerbsunfähig ist er aber nicht, weil er z.B. eine Bürotätigkeit ausüben könnte. In diesem Fall wird die Deutsche

Rentenversicherung

dem Antragsteller die Zustimmung zur Erwerbsminderungsrente versagen.

Für die Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente reicht es dagegen aus, wenn der Antragsteller seinen erlernten Beruf zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann. Dies ist z.B. bei einem Dachdecker der Fall, der nach einem Unfall unter Schwindelanfällen leidet und deshalb nicht mehr auf ein Dach steigen darf.

Für die Gewährung der

EU-

Rente

setzt die Deutsche

Rentenversicherung

voraus, dass der Antragsteller mindestens für 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren rentenversichert war. Zudem muss der Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller aufgrund einer Behinderung oder einer Erkrankung nicht dazu in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Kann der Antragsteller noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, gewährt die Deutsche

Rentenversicherung

die

EU-

Rente

anteilig.


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