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Fahrt zur Arbeit
Viele
Die
Wer jedoch eine weite Fahrt zur
Angerechnet wird jedoch nicht der Hin- und Rückweg zur
Arbeitnehmer
müssen täglich eine weite Fahrt zurArbeit
in Kauf nehmen. Dieser Fahrweg ist nicht nur mit viel Zeit, sondern auch mit viel Geld verbunden, denn auch wenn es im Spritpreis immer wieder erhebliche Schwankungen gibt, steigen die Preise für Benzin und Diesel seit Jahren stetig. Da die Fahrt zurArbeit
jedoch notwendig ist, um überhaupt arbeiten zu können, gelten diese Ausgaben alsWerbungskosten
.Die
Werbungskosten
können im Rahmen der persönlichenEinkommensteuererklärung
, die jährlich bis zum 31.10. des Folgejahres beimFinanzamt
eingegangen sein muss, geltend gemacht werden. JedemArbeitnehmer
stehen hierbei 1.230 Euro als Pauschbetrag zur Verfügung, die unabhängig der tatsächlichenWerbungskosten
vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Somit verringert sich das zu versteuerndeEinkommen
, wodurch es gegebenenfalls zu einer Rückerstattung gezahlterSteuern
kommen kann.Wer jedoch eine weite Fahrt zur
Arbeit
hat, der kann auch Kosten geltend machen, die über den Betrag von 1.230 Euro hinausgehen. Der Staat bezahlt hierbei ab dem ersten vollen Kilometer 0,30 EuroKilometerpauschale
pro einfache Wegstrecke. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,35 Euro pro Kilometer. Die Kilometer- oder Entferungspauschale ist bis zu einer Höhe von 4.500 Euro begrenzt.Angerechnet wird jedoch nicht der Hin- und Rückweg zur
Arbeit
, sondern nur die einfache Strecke. Der Weg zurArbeit
ist hierbei der Weg, der täglich zurückgelegt werden muss. Grundsätzlich kann jeder Arbeitstag berücksichtigt werden, Urlaubs- und Krankheitstage entfallen jedoch.zurück