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Fahrten zur Arbeit
Viele Millionen Menschen müssen tagtäglich Fahrten zur
Wer Fahrten zur
Das
Arbeit
in Kauf nehmen, damit sie ihren Arbeitsplatz erreichen. Seit dem Jahr 1920 sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Fahrten zurArbeit
entstehen, als sogenannte ‘notwendige Kosten’ steuerlich zu berücksichtigen. Zwar wurden erst 1955 motorisierte Fahrten zurArbeit
seitens des Fiskus berücksichtigt, aber dennoch galten Fahrten zurArbeit
niemals als Vergnügungsfahrten.Wer Fahrten zur
Arbeit
in derSteuererklärung
angibt, erhält vom Fiskus eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen vollen Kilometer der einfachen Wegstrecke. Ab dem 21. Kilometer werden 0,35 Euro pro Kilometer gezahlt. Dabei ist es unerheblich, wie die Fahrten zurArbeit
bewerkstelligt werden. Theoretisch kann derArbeitsweg
sogar zu Fuß zurückgelegt werden. Ausscheiden tun nur Fahrten zurArbeit
, die mit dem Taxi oder mit dem Flugzeug getätigt werden.Das
Finanzamt
rechnet hierbei nur die einfachen Fahrten zurArbeit
alsWerbungskosten
an; der Höchstbetrag, der durch die Fahrten zurArbeit
anerkannt wird, liegt bei 4.500 Euro. Wer Fahrten zurArbeit
geltend macht, kann keine fiktiven Fahrten ansetzen, d.h. Urlaubs- und Krankheitstag sind von der Erstattung ausgeschlossen.zurück