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Fahrtenbuch

Die allgemeine Dokumentation über die Nutzung eines Fahrzeuges geschieht mit Hilfe eines sogenannten Fahrtenbuches. Ein solches

Fahrtenbuch

dient dabei vor allem zum Nachweis über die tatsächlich gefahrenen Strecken und auch über den Anlass der Fahrt. Hintergrund ist hierbei in der Regel die Versteuerung der

Fahrtkosten

bei einem Personenkraftwagen, insbesondere bei der steuerlichen Einstufung als

Dienstwagen

. Klassisch erfolgt das Führen des Fahrtenbuchs handschriftlich, für diesen Zweck gibt es vorgedruckte Exemplare mit übersichtlichen Tabellen zu kaufen.

Die moderne Variante des Fahrtenbuchs ist dagegen die elektronische Abspeicherung der Fahrten, wobei das Programm fest im Auto installiert wird und die Daten manipulationssicher abspeichert und übermittelt. Auch beim handschriftlichen

Fahrtenbuch

müssen Manipulationen ausgeschlossen werden, sodass beispielsweise Streichungen erkennbar bleiben müssen und Ergänzungen mit Notizzetteln etwa unzulässig sind, ebenso wie Angaben in anderen Dokumenten.

Hinsichtlich der Versteuerung von

Dienstwagen

macht sich ein

Fahrtenbuch

oftmals bezahlt, denn als Alternative zur Angabe bei der

Steuer

steht ansonsten nur noch die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zur Auswahl. Bei dieser Regelung wird ein

Dienstwagen

und seine Nutzung pauschal versteuert, wenn glaubhaft mindestens die Hälfte der Fahrten dienstlich erfolgen. Insbesondere bei überwiegend dienstlichen Fahrten und bei Nutzung eines in der Neuanschaffung sehr teuren Wagens macht sich das Führen eines Fahrtenbuchs bezahlt, auch wenn dieser in gewillkürte Betriebsvermögen bei Selbstständigen eingehen soll. Ist dagegen die Anschaffung des Wagens günstig nach Listenpreis gewesen, kann oftmals die Ein-Prozent-Versteuerung noch effektiver sein und das Führen eines

Fahrtenbuch

kann gespart werden.


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