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Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die einem

Arbeitnehmer

entstehen, wenn er ein Beförderungsmittel benutzt, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen. Steuerrechtlich gehören Fahrtkosten zu den Reisekosten. Über einen steuerlichen

Freibetrag

hinaus kann der Arbeitgeber dem

Arbeitnehmer

einen

Fahrtkostenzuschuss

gewähren.

Ein

Fahrtkostenzuschuss

wird in den meisten Fällen zur Erstattung der Kosten des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen dem Heim und der Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto eingeräumt. Der

Fahrtkostenzuschuss

ist an und für sich steuerpflichtig, allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ihn pauschal mit 15% zu versteuern. In diesem Fall ist der pauschal versteuerte Betrag für den

Arbeitnehmer

von Sozialversicherungsabgaben ausgenommen. Diese Pauschalisierung der

Lohnsteuer

ist bis zu dem Höchstbetrag möglich, der für den

Arbeitnehmer

unter dem Posten ‘

Werbungskosten

’ steuerrechtlich absetzbar ist; der Arbeitgeber braucht den abzugsfähigen Höchstbetrag von derzeit 4.500 Euro pro Jahr in diesem Fall nicht zu berücksichtigen.

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn - etwa mit

Jobtickets

, Monatsmarken oder Bahn Cards - sind Fahrtkostenzuschüsse ebenfalls steuerpflichtig. Sie bleiben im Fall der Steuerpauschale von 15% seitens des Arbeitgebers allerdings ebenso von Beiträgen zur

Sozialversicherung

unberührt. Für eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber muss der

Arbeitnehmer

entsprechende Unterlagen vorlegen, aus denen die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen eindeutig hervorgeht.


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