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Fahrtkostenzuschuss
Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die einem
Ein
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn - etwa mit
Arbeitnehmer
entstehen, wenn er ein Beförderungsmittel benutzt, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen. Steuerrechtlich gehören Fahrtkosten zu den Reisekosten. Über einen steuerlichenFreibetrag
hinaus kann der Arbeitgeber demArbeitnehmer
einenFahrtkostenzuschuss
gewähren.Ein
Fahrtkostenzuschuss
wird in den meisten Fällen zur Erstattung der Kosten des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen dem Heim und der Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto eingeräumt. DerFahrtkostenzuschuss
ist an und für sich steuerpflichtig, allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ihn pauschal mit 15% zu versteuern. In diesem Fall ist der pauschal versteuerte Betrag für denArbeitnehmer
von Sozialversicherungsabgaben ausgenommen. Diese Pauschalisierung derLohnsteuer
ist bis zu dem Höchstbetrag möglich, der für denArbeitnehmer
unter dem Posten ‘Werbungskosten
’ steuerrechtlich absetzbar ist; der Arbeitgeber braucht den abzugsfähigen Höchstbetrag von derzeit 4.500 Euro pro Jahr in diesem Fall nicht zu berücksichtigen.Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn - etwa mit
Jobtickets
, Monatsmarken oder Bahn Cards - sind Fahrtkostenzuschüsse ebenfalls steuerpflichtig. Sie bleiben im Fall der Steuerpauschale von 15% seitens des Arbeitgebers allerdings ebenso von Beiträgen zurSozialversicherung
unberührt. Für eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber muss derArbeitnehmer
entsprechende Unterlagen vorlegen, aus denen die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen eindeutig hervorgeht.zurück