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Ferienjobs

Viele Schüler wollen in den Ferien ihr Taschengeld aufbessern und nehmen einen kleinen

Ferienjob

an. Oftmals bestehen diese

Ferienjobs

aus Zeitungen austragen, Aushilfe in einem Supermarkt oder kleineren Tätigkeiten in unterschiedlichen Handwerksbetrieben.

Ferienjobs

sind nach wie vor begehrt und schon frühzeitig vergeben. Frühes Umschauen und Bewerben lohnt sich in jedem Fall.

Bei all der Vorfreude auf den anstehenden

Verdienst

, muss unbedingt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachtet werden. Die einstellenden Betriebe haben dieses zu befolgen und der Ferienjobber hat seine Rechte zu kennen. Für das Übermitteln der Gesetzeslage sollten sich Eltern mit ihren Kindern zusammensetzen und das Jugendarbeitsschutzgesetz durchsprechen. Oftmals kommt es vor, dass Betriebe das Gesetz nicht einhalten und die Kinder sich in ihrem zarten Alter nicht trauen, etwas zu sagen. Auch hier müssen die Eltern einspringen und kontrollieren. Liegt das verdiente Geld unter der 538 Euro Grenze, hat der Ferienjobber kaum

Abzüge

.

Neben der Aufbesserung des Taschengelds ist ein

Ferienjob

auch gut für die Entwicklung des Jugendlichen. So kann er frühzeitig Berufserfahrung sammeln und zuverlässig werden. Tut er das nicht, spürt er das ganz schnell am Verhalten des Vorgesetzten. Das verdiente Geld gilt als Anreiz. Es schadet zudem nichts, dass Jugendliche schon früh wissen, was es bedeutet, ihr eigenes Geld zu verdienen. Darüber hinaus machen sich

Ferienjobs

auch prima im

Lebenslauf

bei einer späteren

Bewerbung

. Hier erkennt der Betrieb den Fleiß des Bewerbers an, denn er hätte schließlich auch die Ferien auf der Couch verbringen können. So gesehen bringt ein

Ferienjob

nur Vorteile. Das strenge Gesetz schützt und sorgt für ausreichend Freizeit. Erholsame Ferien mit

Verdienst

werden so möglich.


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